Zitat Zitat von JOKEREMPIRE
... oder wenn sie welche haben gleich nen Taser / Elektro-schocker...
Die sind vermutlich verboten laut dem selben Artikel 5 des Königlichen Dekrets 137/1993:
1. Verboten ist die Werbung, An- und Verkauf, Besitz und Gebrauch, ausser für Beamte welche speziell dafür ermächtigt sind, von:
a. ...
b. ...
c. ... Las defensas eléctricas, de goma, tonfas o similares. (Elektronische Verteidigungen, aus Gummi, Schlagstöcke und ähnliche.)