Ich will versuchen die hier begonnene Diskussion etwas zu differenzieren. Der Ruf nach Hilfsmitteln zur Verteidigung geschieht zumeist dann, wenn jemand eine negative Erfahrung gemacht hat (wie man Julie’s Blog entnehmen kann, wohl auch hier so geschehen).
Für die rechtliche Bewertung bitte ich mich nicht heran zu ziehen, da ich Aussagen zu Gran Canaria nicht machen kann, hier auch schon der eine oder andere Hinweis auf die Gesetzeslage gegeben wurde.

Ein Spray wird meist als praktisch empfunden, da die Handhabung durchaus einfach und nachvollziehbar erscheint und somit weitere Maßnahmen als nicht erforderlich erscheinen.
Nun, der Bereich der Sprays ist hier schon angerissen worden. Unterschieden werden muss zwischen zwei verschiedenen Wirkgrundsätzen, die man umgangssprachlich als „Tränengas“ und „Pfefferspray“ bezeichnen kann. Tränengase sind Sprays die einen Wirkstoff enthalten, der darauf gerichtet ist nach Auftreffen auf dem Gegenüber oder auch nur in einer gewissen Entfernung eine „Wolke“ von Reizstoff zu entwickeln. Dieser wirkt dann auf die Schleimhäute und die Augen, so dass die Reaktion eben tränende Augen und Husten sind.
Fazit: Genaues „Treffen“ des Gegenüber ist zumeist nicht erforderlich, Wirkung durch Gaswolke wird einschränkt durch Umwelteinflüsse, wie z.B. Gegenwind (hier hat schon manch einer seinen eigenen Wirkstoff geschmeckt). Auch ist der Einsatz in geschlossenen Räumen nur dann zu empfehlen, wenn man diesen dann auch sofort verlassen möchte (gilt auch für Fahrzeuge).

Pfeffersprays werden sowohl auch chemischer oder auch natürlicher Basis hergestellt. Die in Deutschland frei verfügbaren Versionen sind übrigens nur für den Einsatz gegen Tiere zugelassen (führt ggf. zu einer rechtlichen Diskussion nach Einsatz) und unterscheiden sich auch in der Konsistenz und Wirkung von denen, die für Vollzugsdienste eingeführt sind. Die Wirkung wird zu 95% nur durch das Wirkmittel unmittelbar entfaltet, daher erfolgt die Verbringung durch einen relativ scharfen Strahl mit dem man dann folgerichtig auch das Gesicht des Gegenüber treffen muss, damit die Wirkung auf die Schleimhäute erzielt wird. Die Wirkung auf die Augen erfolgt dann im wahrsten Sinne des Wortes „augenblicklich“ und führt zum Verschluss der Augen, da man das Gefühl hat, es würde jemand mit feinen Nadeln in die Augen stechen. Lässt nach Spülung mit klarem Wasser aber relativ bald wieder nach (Selbsterfahrung im Rahmen meiner Weiterbildung).
Fazit: Wirkmittel mit geringer Selbstgefährdung bei Anwendung, erfordert aber „zielgerichtete“ Anwendung und Beherrschung.

Beiden – Tränengasen und Pfeffersprays ist übrigens gemein, dass sie das Gegenüber nicht sofort kampf- und handlungsunfähig machen! D.h. nur mit der Anwendung ist es nicht getan, man muss auch ausweichen können und ggf. weitere Maßnahmen der körperlichen Gewalt treffen können. Für beide Wirkmittel gibt es ferner einen gewissen Prozentsatz der Bevölkerung, die gegen die jeweiligen Stoffe immun ist (ca. 5 bis 15 %).


Tazer verschießen kleine Elektroden, die über eine integrierte Batterie hochvoltigen Strom in den Körper des Gegenüber leiten, was zu einer Verkrampfung der Muskulatur und somit zum Umfallen und zur minutenlangen Handlungsunfähigkeit führt (Selbstversuch im Rahmen der Weiterbildung).
Dieses soll ohne bleibende gesundheitliche Schäden für das Gegenüber erfolgen, in der Realität hat es aber in den letzten zwei Jahren mehrere Todesfälle gegeben, die zumindest in Deutschland zu einer Diskussion über die Einführung/Beibehaltung für Vollzugsorgane geführt haben.
Fazit: Hochwirksam, sehr Ausbildungsintensiv, rechtliche Bewertung ??? legal verfügbar ???


Sonstige Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (Stöcke, u.ä.) sind alle ausbildungsintensiv. Da für alle angeführten Verteidigungsmöglichkeiten gilt, dass sie bei nicht konsequenter Anwendung auch durch das Gegenüber genutzt werden können(!), sollte die Anschaffung nicht ohne schon oben angesprochene begleitende Ausbildung erfolgen. In Deutschland gibt es vermehrt Selbstverteidigungskurse und ich bin mir fast sicher, dass sich auch auf Gran Canaria ein seriöses Angebot wird finden lassen.

Entscheidend ist der Wille sich auch verteidigen zu wollen und konsequent (schmerzerzeugend) zu handeln, ansonsten lieber keine körperliche Gegenwehr sondern lieber Schreien (auch hier gibt es schrillen Lärm erzeugende Hilfsmittel) oder Weglaufen!
Auf jeden Fall – wie auch schon angesprochen – genaue Beschreibung des Täters und sofort – auch bei Scharm und Schmerzen – Polizei einschalten!