Grunderwerbsteuer wird errechnet aus notariell beurkundetem Kaufpreis.

Jährlich anfallene Grundsteuer wird errechnet aus Katasterwert.

Auf gesamte Mieteinnahmen fallen Steuern an, nicht nur auf den erzielten Gewinn durch die Mieteinnahmen.

Beim Kauf einer Immobile in Spanien sollte jeder Unkundige (wie ich es war) am besten einen deutsch sprechenden Rechtsanwalt spanischer Staatsbürgerschaft zu Rate ziehen............................. denn es gibt so einiges zu beachten, z.B. Plusvalia usw.

(ich hatte die Unterstützung eines in HH lebenden spanischen Ra mit Schwerpunkt span. Immobilienrecht und die Unterstützung eines mit span. Steuerrecht vertrauten Steuerberaters)