Können auch Hunde mit im Bus fahren??
Hier in Cadiz ist es nicht möglich.
Viele Grüße noch aus Cadiz von Halef
Können auch Hunde mit im Bus fahren??
Hier in Cadiz ist es nicht möglich.
Viele Grüße noch aus Cadiz von Halef
Die aktuelle Situation in den Global Bussen ist die, dass ein Hund mitfahren darf, wenn er keinen Platz einnimmt. Das bedeutet im Prinzip, dass du ihn auf dem Schoß oder in einer Tasche haben musst.
Habs jetzt erst gelesen
Ich möchte mal Gypsie (29kg) in meiner Tasche oder auf meinem Schoß sehen. Also ich bin er gewohnt das Hunde auf dem Boden sitzen.Die aktuelle Situation in den Global Bussen ist die, dass ein Hund mitfahren darf, wenn er keinen Platz einnimmt. Das bedeutet im Prinzip, dass du ihn auf dem Schoß oder in einer Tasche haben musst.
Das ist schon klar, aber genau aus diesem Grund erklärt man die Sache ja auch auf eine einfache Art und Weise. Man erklärt es nicht mit kg und nicht mit Grösse sondern einfach damit dass er auf dem Schoß sitzen kann. Wenn er es eben nicht kann, dann bedeutet dies, dass der Hund zu gross ist um im Bus mitfahren zu dürfen.
Mir ist heute dieses Schild im Bus aufgefallen:
Ich lebe auf Gran Canaria
M.E. recht eindeutig ein Hinweis darauf, dass auch größere, z.B. Blindenführhunde bei Gobal mitfahren dürfen.
Das stimmt, es bezieht sich auf Blindenführhunde.
In der Zeitung Canarias7 steht ein interessanter Artikel
zum Thema Hunde in den Verkehrsmitteln:
https://www.canarias7.es/siete-islas...rros-XH2229312
->Teilübersetzung des Artikels aus der Canarias7:
Der Stadtrat von Las Palmas de Gran Canaria setzt sich für eine Änderung der städtischen Verordnung über die Tierhaltung ein, die den Zugang zu den Guaguas (Bus) von Haustieren ermöglicht. Bisher waren sie verboten, außer im Falle von Blindenführhunden.
Der Vorschlag, der noch in Vorbereitung ist, wurde am Freitag 29.09.2017 vom Gemeinderat Medina während der Plenardebatte angekündigt. Der Bürgermeister nutzte diese Initiative, um die Ablehnung einer Petition der Gruppe Unidos por Gran Canaria zu rechtfertigen.
Medina sagte, dass Artikel 14 der jetzigen Verordnung geaendert werden muesse.
Die seit 1997 geltende Regelung besagt ausdrücklich, dass "Tiere nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln an Orten, die für Fahrgäste bestimmt sind", ausgenommen Blindenhunde, befördert werden dürfen.
Bei Taxis können sie mit Erlaubnis des Fahrers mitfahren.
Der neue Wortlaut schließt den Transit von Haustieren in öffentlichen Verkehrsmitteln ein, sofern er den Anforderungen der Verordnung entspricht", so der sozialdemokratische Ratsvorsitzende.
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Hinweis:
Es muss erst ein Gesetz geändert werden damit man Hunde in den Verkehrsmitteln
mitnehmen darf.
Die Umsetzung kann daher noch etwas dauern bis man seinen Hund
im Bus mitnehmen kann.
Mfg Andreas
Aktualisierung vom 22.12.2017:
Global gibt bekannt:
Kleintiere dürfen mitreisen!
http://www.globalsu.es/es/noticias_int.php?n=1153
Wichtigste Teile hier mal mit dem Blechübersetzer übersetzt:
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HAUSTIERE KÖNNEN JETZT MIT GLOBAL REISEN.
Erscheinungsdatum: 22. Dezember 2017
Mit der Absicht, sich an die soziale Realität unserer Insel anzupassen, wo die Zahl der Häuser mit Haustieren von Jahr zu Jahr zunimmt, mit dem Verständnis, dass Haustiere Lebewesen mit Sensibilität sind, die auch die bestmögliche Behandlung verdienen, und mit dem Ziel, weiterhin einen Service anzubieten, der den Erwartungen und Bedürfnissen unserer Kunden entspricht, informieren wir darüber, dass Haustiere von nun an in unseren Guaguas mit ihren Besitzern reisen können:
(1) Die Beförderung beschränkt sich auf kleine Haustiere, einschließlich Hunde und Katzen, Frettchen, Vögel (nicht Geflügel), deren Gewicht 10 kg nicht übersteigt.
2) Maximal ein Haustier pro Person ist erlaubt und muss sich in guter körperlicher und hygienischer Verfassung befinden.
3) Das Haustier muss sich immer in einem Transportbehälter bewegen, der 60 * 35 * 35 * 35 * 35 cm nicht überschreitet, und muss auf dem Schoß des Haustieres getragen werden, ohne einen Sitzplatz einzunehmen.
(4) Der Träger muss einen wasserdichten Boden haben, auf dem sich der Abfall befindet.
5) Der Transport dieser Tiere erfolgt immer unter der alleinigen Verantwortung des Eigentümers, der zwangsläufig mit dem Tier mitfährt.
Die Begleithunde oder Blindenhunde sind von dem Inhalt dieser Informationen nicht betroffen und können weiterhin auf die gleiche Art und Weise reisen wie bisher.
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Mfg Andreas