Hi,
war heute zufällig in der Gegend des Registros Civil, aber es waren zu viele Leute da und zu wenig Angestellte. Da konnte ich nicht warten.
Telefonisch kam ich auch noch nicht dazu, aber mir fiel da etwas ein, was evtl. zum Problem werden könnte. Warum siehst du hier in diesem Artikel: http://lexetius.com/2003,1895 Es hat damit zu tun, dass in Spanien normalerweise ein Kind 2 Nachnamen hat. Laut dieser Entscheidung sollte das zwar kein Problem sein, dass auch 1 Nachname anerkannt wird, aber trotzdem meine Frage:

Steht in der jetzigen spanischen Geburtsurkunde deines Sohnes 1 Nachname oder 2 (Also der des Vaters und der Mutter)?

Ich kenne z.B. den Fall einer ledigen Mutter:
Kind in Spanien geboren
Der Vater Spanier hat das Kind anerkannt
Mutter Deutsche ledig

Das Kind hat in der Geburtsurkunde und im DNI 2 Nachnamen und im deutschen Reisepass nur den Nachnamen der Mutter, also einen. Nur mal so als Hinweis.