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Thema: Wasserpreise

  1. #11
    Insider Avatar von fio
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    Ist ja kein Geheimnis.
    Bild 1 und Bild 2 zeigen das Anfangsprocedere der Versammlung
    Bild 3 die Abrechnungsaufstellung
    Im Vergleich zu anderen Eigentümerversammlungen funktioniert´s bei uns sehr gut
    fio








  2. #12
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ich meinte nicht dich fio mit dem einscannen sondern Rosi (Wo das mit den 25% steht damit eine Versammlung rechtskräftig ist). Aber positiv ist, dass auf deiner Aufstellung keine Wasserkosten enthalten sind. Also alles perfekt.

  3. #13
    Insider Avatar von fio
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    Zumindest das ist dann ja positiv.
    fio

  4. #14

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    hier der Auszug aus den Statuten, an die sich sowieso keiner hält


  5. #15
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Die markierte Stelle wo das mit den 25% steht bezieht sich nur auf ausserordentliche Versammlungen und es ist auch nicht so wie du es auffasst.
    Es bezieht sich lediglich darauf, dass die Einladungen (oder auch Einberufungen genannt) zu ausserordentlichen Versammlungen (nicht ordentliche) vom Vorstand durchgeführt werden oder wenn 25% der Eigentümer dies fordern.
    Soll heissen wenn 25% der Eigentümer eine Versammlung fordern, dann muss der Präsident dem Folge leisten.
    Dies steht übrigens auch irgendwo im Wohnungseigentumsgesetz.
    Mit den in einer Versammlung (ordentlich oder ausserordentlich) gefassten Beschlüssen haben die 25% nichts zu tun.
    Auch in deiner Anlage, könnten 3 Personen bestimmen was 198 zu tun oder zu lassen haben, wenn zu dieser Versammlung nur 3 Personen anwesend sind. Dies geht allerdings nie in der 1. Einberufung sondern nur wenn die Versammlung in der 2. Einberufung eröffnet wird.
    Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber ja genau geschaffen, damit Versammlungen beschlussfähig werden können, denn sonst könnten nie Beschlüsse gefasst werden wenn die meisten Eigentümer systematisch die Versammlungen boykottieren würden.

  6. #16

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    @queru lese mal

    " Ordnungsgemäße und außerordentliche Versammlung"

  7. #17
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Die Überschrift hatte ich gelesen und danach kommen 5 Zeilen die ordentliche und 2 weitere die ausserordentliche betreffen.
    Vielleicht kann ich es dir die Sachlage besser veranschaulichen indem ich dir den Artikel 16 des spanischen Wohnungseigentümergesetzes übersetze:
    Die Eigentümerversammlung trifft sich wenigstens einmal pro Jahr um ihren Haushalt und Konten zu genehmigen und auch öfters wenn dies der Präsident für notwendig hält oder es ein Viertel aller Eigentümer, oder die Anzahl Eigentümer die 25% aller Anteilsquoten innehaben, beantragen
    Die Art und Weise wie Beschlüsse gefasst werden müssen/können ist bei allen Versammlungen (ordentlich od. ausserordentlich) gleich.

  8. #18

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    Danke queru,
    das leuchtet mir ein.
    Was ich nicht glauben kann/will, daß evtl. 3 Personen über alles entscheiden können.

    Tritt wohl nicht ein aber trotzdem beängstigend.

  9. #19
    Insider Avatar von Tax
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    Das ganze wäre wohl besser zu verstehen, wenn man den Artikel 9 (zum Beispiel) in nummerierte Absätze unterteilt hätte.

    So wie es bei Gesetzen üblich ist.


    Artikel 9

    (1) ......

    (2) ......

    (3) ......

    Dann liest sich so etwas gleich viel leichter.
    Der Weg ist das Ziel.

  10. #20
    Insider Avatar von Residentin
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    @queru vom 15.11.2008
    "Prorrateo Contador General"
    das steht bei mir auch drin. Habe den Eindruck, dass die Summe von mal zu mal höher wird. Obwohl der Wasserverbrauch gleich bleibt und ich sehr sparsam mit dem Wasser umgehe, auch das Spülwasser aus der Waschmaschine wird abgefangen und für andere Dinge benutzt.

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