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Thema: 1 Elternteil freigestellt wenn Kind schwer erkrankt

  1. #1
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    1 Elternteil freigestellt wenn Kind schwer erkrankt

    Die spanische Zentralregierung wird schnellstmöchlich eine gesetzesänderung vornehmen damit die Eltern die höchstmögliche Zeit mit einem schwer erkrankten Kind verbringen können. Dies soll mindesten für die Zeit des Krankenhausaufenthalts des Kindes gelten.

    Wenn beide Elternteile arbeiten soll sich einer davon bezahlt freinehmen dürfen, so als ob er selbst krankgeschrieben wäre.

  2. #2
    Insider Avatar von Hillie
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    Das entspricht der deutschen Regelung aus dem SGB IV, in der BRD können alleinstehende bis zu einer bestimmten Verdienstgrenze sogar 20 Tage freibekommen.
    In einem Land, in dem die Eltern beide so schnell wie möglich wieder arbeiten gehen müssen, da es kein Kindergeld geschweige denn Elterngeld gibt, eine längst überfällige Notwendigkeit!
    37°56'43.78"N
    0°42'16.96"W

  3. #3
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Die Eltern von schwer erkrankten Kindern die sich gezwungen sehen diese mindestens 50% ihrer Arbeitszeit zu pflegen erhalten eine Unterstützung für die Stunden die ihnen vom Lohn abgezogen werden. Wenn sie ganztägig aufhören müssen zu arbeiten kann die Unterstützung bis zu 100% betragen.
    Diese Initiative wurde einstimmig von den parlamentarischen Gruppen beschlossen und es wurde eine entsprechende Summe im Haushalt 2011 eingeplant.
    Die Unterstützung wird so lange gezahlt bis das Kind wieder gesund ist oder bis es 18 Jahre alt wird.

    Der Politik ist klar, dass betroffene Eltern bisher mit dem Hausarzt als Komplizen sich selbst krank gemeldet haben um ihre Kinder zu pflegen.

  4. #4
    Admin Avatar von felin
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    da bin ich jetzt aber überrascht.
    Ist bei uns gar kein Problem, ist das Kind krank, reicht es unserem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung beizubringen.
    Der Kollege bekommt sein Gehalt weiter.
    Aber dann ist das wohl in unserem "Convenio" so festgelegt.

  5. #5
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ich denke ja, denn in dem Artikel stand, dass es eine neue Regelung handelt. Somit müsste es eigentlich so sein, dass eine solche Situation nur durch euer "Convenio colectivo" abgedeckt war.

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