Habe gerade begonnen die amtlichen Mitteilungsblätter ab 1. August 2010 (Zufallsdatum) durchzusehen und ich fand deinen Namen in dem vom 20. August 2010. Zwecks Datenschutz schicke ich dir den genauen link und die Seitennummer per PN. In dieser Veröffentlichung wurdest du auch aufgefordert den Fahrer innerhalb von 15 Tagen zu benennen.
Ich sehe nunmehr ziemlich schwarz etwas an der Strafe machen zu können.

Um auf deine Frage zurück zu kommen ob einem sowas auch passieren kann wenn man falsch parkt würde ich jetzt nach dieser deiner Erfahrung sagen: Es könnte passieren wenn man nicht direkt von der Polizei nach dem Verstoss angehalten wird und somit der Fahrer vor Ort festgestellt wurde. Solange die Adresse die Trafico von einem hat noch stimmt, kann man wenigstens hoffen, dass der Brief ankommt sofern man fest hier lebt, aber sehr sehr viele Leute melden ihre Adresse meistens nicht explizit bei Trafico um.

Eine äusserst unschöne Sache muss ich zugeben und ich schätze das steht jedem bevor, der durch ein Radar geblitzt wurde und nicht direkt danach von der Polizei angehalten wird. Traurig aber wahrscheinlich wahr.

In Zukunft wird es besser. Hier https://sede.dgt.gob.es/sede/faces/p...=consulta.html kann demnächst jeder wahrscheinlich per Fahrzeugkennzeichen abfragen ob er eine Strafe od. sonstiges anliegen hat. Sobald es funktioniert (sollte eigentlich ab heute sein) wird 1x an die Anschrift zugestellt und dann direkt auf der Webseite von Trafico. Die Zustellung per amtlichem Mitteilungsblatt fällt flach. Achtung zu Beginn sind nur die Angelegenheiten mit der Jefatura de Trafico gemeint. Die Verkehrsangelegeneheiten der einzelnen Rathäuser werden nach und nach bis spätestens 25.11.2012 auch dort veröffentlicht.