Also ich glaube kaum, dass man zum vermieten von nicht motorisierten Fahrrädern eine besondere Genehmigung braucht, die einem vorschreiben könnte, dass der Vermieter verpflichtet ist eine Diebstahlversicherung anzubieten bzw. zu haben. Wegen Fahrrädern fände ich das doch etwas zuviel der Regulierungswut.