In D wäre es so das man für den Schaden haftet, dieser Schaden ist durch den Vermieter nachzuweisen. Das heißt der Vermieter muss seien Einkaufpreis / Wiederbeschaffungskosten nachweisen. Nur dieser Wert wäre zu ersetzen.

Was man auf jeden Fall prüfen sollte ist ob das Fahrrad möglicherweise durch die eigene Hausratversicherung versichert ist. Bei einigen Hausratversicherungen ist Fahrraddiebstahl inkl..

Hier ist es wohl gut geregelt: http://www.sylt-fahrrad.de/agb.php

Siehe § 5 --> Vollkaskovers. für 1,-- € pro Tag.