Zitat Zitat von canariafantastica
...Grundleistung ist die Beförderung, jede weitere Dienstleistung kann optional dazugebucht werden...
In dem Urteil wird davon gesprochen, dass das Austellen eines Tickets keine Extradienstleistung ist sondern die Pflicht des Transporteurs eines auszuhändigen. Dass für Dientleistungen wie z.B. die Koffer extra kassiert wird ist auch in den Augen des Gerichts in Ordnung.