In den Providerdaten stehen wahrscheinlich wie bei einem Einzelverbindungsnachweis nur zu Stande gekommende Verbindungen, wenn der Fahrer also jemand angerufen aber nicht erreicht hat, würde es nicht drinstehn,genau wie wenn er noch eine 2. Simkarte gehabt hat auch wär ich mir nicht sicher ob eingehende Verbindungen da draufstehn :)

Wenn es denn überhaupt überprüft oder noch vorhanden war nach 4 Jahren..

Aber stell Dir doch mal vor Du hasst jemanden abgrundtief wie offenbar dieser Polizist... Würdest Du deinem "Feind" ein Ticket für 90 eur reinwürgen einfach so??? Macht doch keinen Sinn ,oder? Da würde man sich doch was besseres einfallen lassen oder nur Anzeige erstatten wenn es wirklich so war!?

Menschen machen Fehler, nicht nur Angeklagte auch Richter. Nicht zuletzt wegen der heute möglichen DNA Überprüfung werden immer mehr Angeklagte die zu unrecht eingesessen haben heute freigelassen.Bei denen die z.b. in den USA zum Tode verurteilt wurden ist es leider zu spät.