Wenn es nicht zuviel Mühe macht, würde ich eine Bestätigung mitbringen, ausser wenn der aktuelle Schadensfreiheitsrabatt auf einem anderen Dokument wie z.B. der Jahresquittung draufsteht.
Wenn es nicht zuviel Mühe macht, würde ich eine Bestätigung mitbringen, ausser wenn der aktuelle Schadensfreiheitsrabatt auf einem anderen Dokument wie z.B. der Jahresquittung draufsteht.