Ich habe in einer Autowerkstatt gehört, daß Urlauber, nicht mein eigenes Auto fahren dürfen.
Kann mir jemand bestätigen, ob das stimmmt?
Ich habe in einer Autowerkstatt gehört, daß Urlauber, nicht mein eigenes Auto fahren dürfen.
Kann mir jemand bestätigen, ob das stimmmt?
Das stimmt so nicht ganz. Grundsätzlich darfst Du Dein Auto nicht entgeltlich zu Verfügung stellen. Weiters mußt Du darauf achten dass Dein Auto für mehrere Fahrer versichert ist. Normalerweise muss der/ die Fahrer eingetragen sein.
An und für sich wo kein Kläger da kein Richter. Sollte es jedoch zufällig passieren das Dein Auto mehrmals mit anderen Fahrern gestoppt wird dann könnte es so Problemen kommen.
Da Du schreibst an Touristen, nehme ich nicht an das Du keine Freunde oder Bekannte meinst. Dann würde ich dies wirklich nicht riskieren.
LG
Marion
PS:: Mein Tipp für tollen Buchungsservice zu super Preisen:
www.carasol-reisen.com
www.gay-sol.com
ronald@carasol-reisen.com
Skype: carasol.reisen
__________________________________
Errare humanum est, in errore perseverare stultum. (Hieronymus)
Was ich vor langer Zeit mal hörte war, dass z.B. ein hier auf Gran Canaria lebender Deutscher in Deutschland keinen deutschen PKW fahren darf (ausser einen Mietwagen) da er sonst Steuerhinterziehung begeht. Dementsprechend dürfte es umgekehrt genau so sein.
Ob das heute in Zeiten der EU immer noch so ist, weiss ich nicht.
das stimmt, glaube ich, so nicht ganz. gran canaria gehört zur EU.ein schweizer z.B. darf zwar ohne probleme mit seinem auto nach DE, darf hier Parken, fahren usw. sobald aber ein deutscher das Auto bewegt, gilt das Auto als nach DE eingeführt und der Fahrende , nicht der eigentliche Besitzer, muss die entsprechenden Zollgebühren und Steuern bezahlen. soweit ich weiss, gilt das aber nur für PKW , die von ausserhalb der EU kommen
Wie ich schrieb bin ich nicht sicher, aber in diesem Sinne könnte es evtl. eine Rolle spielen, dass die Kanaren zwar zur EU gehören jedoch nicht zur europäischen Zollunion.Zitat von thomas
stimmt auch wieder, ich habe das in einer zeitschrift gelesen. da hat sogar der Zollbeamte zugegeben, das er das bis dahin auch nicht genau wusste und sich selbst erst genau informieren musste.Zitat von queru
Um übrix das Beispiel Schweiz-Deutschland aufzugreifen, habe ich mich gestern zufällig mit jemandem unterhalten und der sagte mir, dass er einen Fall kennt in dem ein Deutscher 5000 Euro Strafe zahlen musste weil er ein schweizer Fahrzeug in Deutschland fuhr.
das wird das gleiche sein , was ich gelesen habeZitat von queru
Das mit der Schweiz stimmt.
Ich habe diesen Fall im Fernsehen gesehen.
Ein Schweizer flog von Deutschland in den Urlaub und übergab sein Auto einem deutschen Freund für die Urlaubszeit.
Und wie es der Zufall immer so will, wurde der Deutsche mit dem Auto des Schweizers kontrolliert.
Er mußte Zollgebühren mit einer Anzeige in Höhe von 5000 € zahlen.
Wäre die Schweiz EU-Mitglied hätte das keine Auswirkungen gehabt.
In den EU-Staaten kann einer dem anderen seinem Auto fahren, genau wie innerhalb Deutschlands.
Deshalb habe ich aucch diese Frage gestellt.
Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, daß meine Tochter, wenn Sie mich auf der Insel besucht, nicht mein Auto fahren darf.
Danke für Euer Interesse
Natürlich ist es etwas anderes wenn es sich um Deine Tochter handelt. Du schriebst in der Frage jedoch "Touristen" daher der Rat zur Vorsicht.
LG
Marion
PS:: Mein Tipp für tollen Buchungsservice zu super Preisen:
www.carasol-reisen.com
www.gay-sol.com
ronald@carasol-reisen.com
Skype: carasol.reisen
__________________________________
Errare humanum est, in errore perseverare stultum. (Hieronymus)