Das Höchste Gericht hat die Haftstrafe auf 12 Jahre verringert, da dem Täter zwei schuldmindernde Umstände nicht anerkannt worden waren, Trunkenheit und seine mentale Krankheit.
Das Höchste Gericht hat die Haftstrafe auf 12 Jahre verringert, da dem Täter zwei schuldmindernde Umstände nicht anerkannt worden waren, Trunkenheit und seine mentale Krankheit.