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Thema: Grundsteuer

  1. #1
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    Grundsteuer

    Hallo,
    die Grundsteuer berechnet sich ja nach dem Katasterwert.
    Von welcher Grössenordnung spricht man denn da.
    Sagen wir mal die immo wurde mit 100.000 ins Grundbuch eingetragen

  2. #2
    Insider Avatar von fio
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    Die Grundsteuer beträgt bei uns pro Halbjahr 164 Euro; im Jahr somit 328.- Euro.
    Eingetragen sind dabei "Valor Catastral" 58.000 Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus "Valor Suelo" 32.900.- € und Valor Const. 25.100.- Euro.
    Nicht dabei ist die Eigennutzungssteuer von 2x 75.- Euro und das Anwaltshonorar in Höhe von 2x 170.- Euro.
    Hochgerechnet musst du bei den 100.000.- € wahrscheinlich mit gut 600.- Euro pro Jahr rechnen.
    fio

  3. #3
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    Na das ist ja im erträglichen Rahmen.
    Und wie mache ich da eine Steuererklärung. Ich meine hier irgendwo gelesen zu haben, dass man sich ein Formular runterladen kann?
    Muss ich überhaupt eine machen, wenn ich nicht vermiete??

  4. #4
    Insider Avatar von fio
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    Was meinst du mit Steuererklärung?
    Du bekommst von der Gemeinde in der dein Besitz liegt zweimal pro Jahr eine Rechnung. Die begleichst du und das wars.
    Oder dein RA bekommt die Abrechnung, stellt dir eine Gesamtrechnung aus, überweist die Summe und du bezahlst ihn dann später.
    fio

  5. #5
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    Wie in D: eine Einkommenssteuererklärung machen.
    Der Notar könnt dann ja auch die Vertretung für mich bei der Eigentümerversammlung machen, oder??

  6. #6
    Insider Avatar von fio
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    Eine Einkommensteuer brauchste in Spanien doch nur dann zu machen, wenn dein wirtschaftlicher bzw. auch finanzieller Part auf GC liegt. Also wenn du auf GC Geld einnimmst. Ansonsten ists so wie bei uns. Teilweise leben auf GC, EK-Steuer in DE.
    Dem Anwalt kannst du natürlich deine Stimmrechte übertragen. Möglich, vielleicht sogar sinnvoller, ist´s die Rechte einen guten Bekannten der Anlage zu geben.
    fio

  7. #7
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Die Grundsteuer hat nichts mit dem Kaufpreis zu tun welche in deine Urkunde ingetragen wurde. Schau mal in deine Kaufurkunde, dort ist normalerweise eine Kopie der letzten Grundsteuerquittung drin und die steigt normalerweise jedes Jahr um ein paar Euro.

  8. #8
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Auch wenn du keine Mieteinahmen hast musst du jährlich das Modell 210 bezahlen wie fio schrieb Eigennutzungssteuer). Das kannst du normalerweise hier ansehen (Momentan scheint es ein technisches Problem zu geben und es funzt nicht). http://www.agenciatributaria.es/AEAT.../210/210.shtml

  9. #9
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von rainer01
    Der Notar könnt dann ja auch die Vertretung für mich bei der Eigentümerversammlung machen, oder??
    Der wird doch sicher Geld dafür haben wollen wenn er dort hin geht. Würde ich nicht machen. Wenn einem guten Bekannten, selbst hingehen oder einfach nicht anwesend sein.

  10. #10
    Insider Avatar von hjb
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    Steuerrecht in Spanien - Grundsteuer
    Die Erhöhung der Grundsteuer und der Nicht-Residenten Steuer ab 2012
    Von Rechtsanwalt Robert Engels
    http://www.123recht.net/Steuerrecht-...__a115674.html

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