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Thema: Wasserpreise

  1. #31
    Insider Avatar von Residentin
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    @peace
    Da sich die Strompreise schon seit längerer (?) Zeit erhöht haben, habe ich für diesen Monat 40 Euro bezahlt, letzten Monat waren es 6 Euro. Man hat mir erklärt, dass es einen Monat hoch ist und im anderen Monat weniger. Habe keine Klimaanlage, aber Ventilatoren.
    Nun damit kann man leben. Wie ist es bei dir?

  2. #32
    Insider Avatar von Hillie
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    Peace kann nur mit Klimaanlage leben.
    Glaub mir!
    37°56'43.78"N
    0°42'16.96"W

  3. #33
    Insider Avatar von Tax
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    Zitat Zitat von Hillie
    Peace kann nur mit Klimaanlage leben.
    Glaub mir!
    Grins
    Der Weg ist das Ziel.

  4. #34
    Insider Avatar von Peace
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    Zitat Zitat von Residentin
    @peace
    Da sich die Strompreise schon seit längerer (?) Zeit erhöht haben, habe ich für diesen Monat 40 Euro bezahlt, letzten Monat waren es 6 Euro. Man hat mir erklärt, dass es einen Monat hoch ist und im anderen Monat weniger. Habe keine Klimaanlage, aber Ventilatoren.
    Nun damit kann man leben. Wie ist es bei dir?

    Also das beim Strom ist folgendermassen. Du bekommst ein Monat eine geschätzte Rechnung welche in der Regel niedriger ist. Im darauf folgenden Monat wird abgelesen und meisstens ist das dann die Höhere. Du kannst dies an der Rechnung erkennen einmal steht "lectura real" neben den Einheiten und einmal "Consumo estimado" oder so ähnlich (hab grad keine rechnung bei der Hand).
    Dies ist seid etwa 1 1/2 Jahren so, als von der Zahlung alle 2 Monate auf monatlich umgestellt wurde.
    LG
    Marion


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  5. #35
    Insider Avatar von Residentin
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    @peace
    Danke, ja so habe ich das auch verstanden, in meiner letzten Wohnung war alles incl.

  6. #36
    Insider Avatar von Residentin
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    @peace
    .....ohne Klimaanlage nicht leben....

  7. #37
    Insider Avatar von hjb
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    Zu Zitat von queru
    "Es kann durchaus sein, dass in deiner Anlage Statuten existieren, die etwas anderes, als das was im Gesetz steht festgelegt haben (Obwohl ich mir das in den seltensten Fällen vorstellen kann).
    Insofern wäre es interessant, wenn du den betreffenden Artikel einscannst und hier reinstellst.
    Sollten keine Statuten existieren, wäre es interessant, auf welchen Paragraphen des Gesetzes sich die Personen, die die Eigentümergemeinschaft vertreten, beziehen."

    In der Übersetzung der Statuten der Eigentümergemeinschaft unserer Bungalows steht in Art. 32:
    "Die ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen gelten in erster Einberufung als beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte plus einer der Eigentümer anwesend oder vertreten sind und diese die Mehrheit der Beteiligungsquotern repräsentieren.
    Die zweite Einberufung ist bei etwelcher Anwesenheit oder Vertretung von Stimmen und Quoten beschlussfähig."

    Ist diese Form so zulässig ???

  8. #38
    Zitat Zitat von hjb Beitrag anzeigen
    "Die ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen gelten in erster Einberufung als beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte plus einer der Eigentümer anwesend oder vertreten sind und diese die Mehrheit der Beteiligungsquotern repräsentieren.
    Die zweite Einberufung ist bei etwelcher Anwesenheit oder Vertretung von Stimmen und Quoten beschlussfähig."

    Ist diese Form so zulässig ???
    Genau richtig! Wer nämlich vergisst, zwei Einberufungen anzusetzen, kann sich bei fehlenden Stimmen und Quorum die Sitzung getrost sparen, weil sie jederzeit anfechtbar ist.

  9. #39
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ja das passt und entspricht genau dem Wohnungseigentumsgesetz.

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