Die Staatsanwaltschaft beantragten gestern die Verlängerung der Präventivhaft gegen die Sekte nachdem die eigentliche maximale gesetzliche Dauer von 2 Jahren vorbei ist.
Sowohl Staatsanwalt wie Nebenkläger beantragten eine Verlängerung bis auf 4 Jahre da wegen der zu erwartenden hohen Haftstrafen Fluchtgefahr besteht und sich die Umstände wegen der sie ursprünglich in Haft kamen nicht verändert hätten.