Zitat Zitat von Christine Beitrag anzeigen
Das mag für einen "Residenten" gelten, der hier ständig lebt oder arbeitet. Da ich aber in keinem Fall länger als 180 Tage hier wohnen will, so trifft das auf mich in keinem Fall zu. Und so habe ich es immerhin 20 Jahre auf Mallorca gehalten und es gab nie Probleme.
Innerhalb Europas steht es jedem frei sich aufzuhalten wo er will, es sei denn man ist mehr als 180 Tage dort.
Siehe: In den Fällen, in denen die Dauer des Aufenthalts eines Unionsbürgers in Spanien - zu welchem Zweck
auch immer – bis zu drei Monaten beträgt, ist der Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises
ausreichend, ohne dass das Verwaltungsverfahren des Eintrags im Ausländerregister erforderlich ist.

Und da dies genau auf mich zutrifft, brauche ich keine NIE!
lg
Christine
Was denn nun? 180 Tage oder nicht mehr als 3 Monate willst Du hier wohnen?
Weil nach 3 Monaten ist die Eintragung erforderlich.
Wir reden hier nämlich von den gesetzlichen Bestimmungen und nicht von dem, was seit 20 Jahren Praxis ist.
Außerdem gilt, was queru bezgl. der NIE schreibt.