Zitat Zitat von strandkicker Beitrag anzeigen

Mit Anschwärzen des vermeintlichen Mittäters hat das weinig bis nichts zu tun. Die beiden (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) sind ja schließlich keine Diebes- oder Räubergesellen, die sich einvernehmlich auf gleicher Ebene zusammengeschlossen haben.
Aber wohl X, die einvernehmlich diese Handlung begehen.
Die weitere Argumentation hat mit Strafrecht nichts zu tun und ist auch kein Rechtfertigungsgrund, mindert höchstens ein wenig die Schuld im strafrechtlichen Sinne.

EDIT: Dieses 3 Wörter wurden vorsichtshalber entfernt. gez. queru