Ob sich der Arbeitnehmer nach spanischem Recht überhaupt strafbar gemacht hat, ist doch hier noch gar nicht geklärt. Die Frage kann nur ein entsprechender Kenner des spanischen Rechts beantworten. Auch in D ist für das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen immer noch der Arbeitgeber verantwortlich. Da fällt der Arbeitnehmer schon mal raus. Bei der Steuer schützt die Selbstanzeige, so dass in D keine Strafbarkeit des Arbeitnehmers gegeben ist. Daher ist der Arbeitnehmer auch kein Betrüger, es sei denn, er stand nebenher im Bezug von Arbeitslosengeld I oder II und hat die weiteren Einkünfte verschwiegen.

Vor diesem Hintergrund sollte man nicht blindlings und pauschal die Betrugskeule schwingen.