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Thema: RESIDENCIA

  1. #61
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    Große Überraschung bei Verlängerung der Residencia

    Wollte heute meine Residencia verlängern lassen und zu meiner großen Überraschung wollte der Beamte von mir meinen Arbeitsvertrag sehen oder den Nachweis einer privaten Krankenversicherung und Einkommen von mindestens 425 EUR/ Monat!

    Den Arbeitsvertrag hab ich natürlich nicht immer in der Tasche und hab den Beamten darauf hingewiesen, dass mir nach 5 Jahren als EU-Bürger ohnedies ein Daueraufenthaltsrecht in Spanien zusteht - und zwar ungeachtet meines sozialen Status. Nachdem er hartnäckig geblieben ist hab ich nach der Rechtsgrundlage gefragt. Lt. seiner Aussage ist das das BOE vom 24. April 2012 also ganz neu. Hier der Link http://www.boe.es/boe/dias/2012/04/2...-2012-5403.pdf, Seite 32 „Artículo 7. Residencia superior a tres meses...“

    Dort ist mEn sehr schwammig formuliert, dass man nur Aufenthaltsrecht von länger als 3 Monaten hat, wenn man Einkommen nachweisen kann.
    Die Auslegung des Oficina de Extranjeros steht jedenfalls in fundamentalem Wiederspruch zu Richtlinie 2004/38/EG Z.17 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...77:0123:DE:PDF), -> Daueraufenthaltsrecht (Es gilt daher, für alle Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die sich gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen fünf Jahre lang ununterbrochen in dem Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten haben und gegen die keine Ausweisungsmaßnahme angeordnet wurde, ein Recht auf Daueraufenthalt vorzusehen.)

    Das Konsulat ist bereits informiert und leitet den Sachverhalt an die Botschaft in Madrid weiter, mit der Bitte einer offiziellen Stellungnahme seitens Spaniens über die Verletzung geltenden EU-Rechts.

    Nachtrag: die Links zu den PDF oben gehen scheinbar in firefox nicht auf, ev. rechte Maustaste und "speichern als"...)

    Nachtrag 2 (WICHTIG!) - ich wusste ja, ich hab was vergessen:
    Lt. dem Gesetz (Punkt 5) wird die Registrierung wieder VERPFLICHTEND!
    5. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind verpflichtet, persönlich bei der Ausländerbehörde der Provinz, wo der oder Aufenthalt nehmen Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder, hilfsweise, auf die örtliche Polizeistation, an der Central Registry von Ausländern registriert. Ein solcher Antrag muss innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Einreise in Spanien gemacht werden, anschließend wird sofort ein Zertifikat der Registrierung, die den Namen, Nationalität und Adresse des Registranten, die NIE und Datum der Registrierung enthalten, erteilt.

    Nur so nebenbei (hab ich bei meiner Recherche gefunden): auch die 10-jährige Befristung der Residencia nach den ersten 5 Jahren entspricht nicht EU-Recht.

  2. #62
    Insider Avatar von Waidpower
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    Ich kann den fundamentalen Widerspruch zur RICHTLINIE 2004/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 nach erstem Überfliegen der Ausführungen nicht erkennen.
    Der spanische Staat hat m.E. nur genau umgesetzt, was dort auf Seite 17, Art. 7, beschrieben wird.
    Wenn Du einen langen Weg zu gehen hast, dreh dich nicht um, denn dadurch wird der Weg nicht kürzer! (Chinesisches Sprichwort)

  3. #63
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    Ich geb Dir schon recht, das Gesetz ist eine nahezu wörtliche Abschrift des Art. 7, berücksichtigt allerdings nicht Kapitel IV (Recht auf Daueraufenthalt, S. 29 "Dieses Recht ist
    nicht an die Voraussetzungen des Kapitels III geknüpft"!)
    Würde das Gesetz nur auf Neueinwanderer angewendet, wär's ok, aber nach meinen heutigen Erfahrungen wird es eben auch auf Residenten angewendet, die mehr als 5 Jahre hier leben.
    Und das steht - mit Verlaub - sehr wohl in Widerspruch zu geltenem EU-Recht.

  4. #64
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    Den Arbeitsvertrag hab ich natürlich nicht immer in der Tasche...
    Ich verstehe nicht richtig wo das Problem liegt. Ich lese u.a. in dem genannten Artikel, dass du lediglich deinen Arbeitsvertrag vorlegen musst. Wo ist also das Problem? Wenn du selbigen in diesem Moment nicht in der Tasche hattest, dann nimmst du ihn das nächste Mal mit.

  5. #65
    Naja, das Problem ist das es nach meinem Verständnis vollkommen gegen den Gedanken der Freizügigkeit in der EU verstößt. Was soll das für eine EU sein in der ein Arbeitsloser das Land nicht wechseln kann?!
    Stell dir mal vor Deutschland würde keine Spanier rein lassen, die keinen festen Arbeitsvertrag vorlegen können? Das ist vollkommen unmöglich.
    Ich hoffe das klärt sich alles noch irgendwie auf, aber ich bin gerade echt Platt.

    Grüsse Wolfgang

  6. #66
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Ich verstehe nicht richtig wo das Problem liegt. Ich lese u.a. in dem genannten Artikel, dass du lediglich deinen Arbeitsvertrag vorlegen musst. Wo ist also das Problem? Wenn du selbigen in diesem Moment nicht in der Tasche hattest, dann nimmst du ihn das nächste Mal mit.
    Wo das Problem liegt?
    Das sich Spanien scheinbar über geltendes EU-Recht hinweg setzt. Wenn DAS kein Problem ist, dann verstehe ICH jetzt nicht ganz........ jetzt einmal ganz davon abgesehen, dass ich mir nochmal einen halben Tag frei nehmen muss.

  7. #67
    Insider Avatar von hannes51
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    Die EU-Rechte sind schon recht großzügig angelegt. Ist mit weiteren Einschränkungen zu rechnen? Dazu passt auch die Meldung:
    http://uhupardo.wordpress.com/2012/0...eueranmeldung/
    @aektschen: ... Stell dir mal vor Deutschland würde keine Spanier rein lassen, die keinen festen Arbeitsvertrag vorlegen können? Das ist vollkommen unmöglich. ...
    Wer hat's erfunden?:
    http://uhupardo.wordpress.com/2012/0...anten-hartziv/
    Nicht weil es schwer ist, wagen wir´s nicht, sondern weil wir´s nicht wagen, ist es schwer.

  8. #68
    Insider
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    Hallo,
    beim "Uhupardo" habe ich das auch nachgelesen....und
    so wie ich das in den spanischen Medien verstanden habe geht es bei diesen "Neuerungen" darum den ungebremsten Zugang zum spanischen Sozialversicherungssystem einzudämmen.
    Anscheinend reichte die Vorlage das man irgentwo gemeldet ist in Spanien aus um Leistungen aus der spanischen Gesundheitsversorgung zu bekommen die Lücke im System wurde anscheinend aus Politikersicht schamlos ausgenutzt.


    Auch in Deutschland wurde im Dezember 2011 still und leise der Bezug von ALG2 für Zugewanderte aus der EU gestopt d.h es gibt auch für den EU Einwohner der nach D kommt erstmal kein ALG2 mehr.
    Somit gibt es keinen Anreiz mehr zum ALG2 Bezug nach D zu kommen.
    Die nennen das "Fürsorgeabkommen" d.h es gibt nur von dem EU Staat Unterstützungsleistungen wo man herkommt defakto ist damit die "Freizügigkeit" in der EU abgeschafft und man kann so ohne weiteres sich auch nicht zur arbeitssuche in ein anderes EU Land aufmachen.

    Vermutlich hatte Deutschand Angst davor das sich wirklich 1~2.Mio spanische/griechische Jugendliche aufmachen nach Deutschland schließlich propagieren die deutschen Politiker immer den baldigen Aufschwung mit anstehender Vollbeschäftigung und Abschaffung sämtlicher Arbeitslosigkeit!!

    Natürlich kann jeder EU Bürger weiterhin nach D kommen wenn er einen festen Arbeitsvertrag hat und damit sofort Geld verdient und kann durch Beitragszahlungen in D Ansprüche erwerben und bekommt nach einem Jahr ALG1 oder ALG 2.
    Damit werden in D keine Unterkunftsleistungen,KV Beiträge und Hilfe zum Lebensunterhalt mehr gewährt für zuwanderende EU Bürger ohne feste Arbeit.
    Somit wird das Zuwandern nach Deutschland auch ein unkalkulierbares finanzielles Risiko auch für gutausgebildete EU Bürger und aufgrund der hohen Lenbenshaltungskosten z.b in Süddeutschlands Boomtowns schlicht unbezahlbar von einen Anfängerlohn oder Zeitarbeiterlohn...daher kommt auch keiner mit gesunden Menschenverstand nach D zum arbeiten.....

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_1664...012-02-23.html

    Mfg Andreas

  9. #69
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    Nur zum Verständnis: Das trifft nur auf Personen zu die in einem Angestelltenverhältnis stehen? We sieht es für Selbstständige aus? Ich bin mit meinem Gewerbe angemeldet und ebenfalls bei der Seguridad Social registriert. Reicht das aus, oder muss ich bei einer Verlängerung auch etwas vorlegen?

  10. #70
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Wissen tu ich es zwar nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass im Falle der Selbstständigkeit dann die Declaración censal (Der Vordruck 036 od. 037) gefordert wird, also das Dokument in dem du dein Gewerbe beim staatlichen Finanzamt angemeldet hast oder wenn die Anmeldung schon seeeeehr lange her ist der Vordruck 845 IAE (Damit hat man sich früher angemeldet).
    Ich würd´s auf jeden Fall mitnehmen.

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