Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen was du da für ein Dokument hast, aber ich bin mir sehr sicher, dass es im Jahr 1988 noch keine Residencia permanente gab, zumindest für EU-Bürger nicht, keine Ahnung ob man vielleicht, sofern man mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet war, bereits damals ein Recht darauf hatte. Auch ein Unternehmer musste alle 5 Jahre eine neue Residencia machen, für Angestellte gab es damals nur eine Residencia wenn sie genug Geld zur Verfügung hatten um dem spanische Staat nicht auf der Tasche zu legen. Die damals noch notwendige Arbeitsgenehmigung gab es praktisch nur für Unternehmer nicht aber für Arbeiter und Angestellte. Solche Anträge wurden regelmässig abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem spanischen Arbeitsmarkt genug Personal für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies wurde, wenn ich mich richtig erinnere, erst ab ca. 1992 gelockert.

Anhand dieses Textes:

sieht es aus als wäre das Papier eine Antwort an dich auf einen Antrag zur Residentenkarte den du stelltest.
Wenn du mir sagen würdest, dass dieses Papier nur ein paar Jahre alt ist dann könnte ich mir diesen Text vorstellen aber nicht wenn das Schreiben auf 1988 datiert ist.



Das funktioniert wahrscheinlich deshalb, da auf dem Schreiben deine NIE Nummer draufsteht und die genannten Stellen sich damit zufrieden geben.
Klar die erste residencia galt 2 jahre die nachfolgenden jeweils 5 Jahre und danach gabs dieses Papier.
Ach ja, und nicht nur die genannten Stellen geben sich damit zufrieden sondern ALLE Aemter und Banken , allerdings selbstverstaendlich in Verbindung mit gueltigem Pass ,soweit man mich nicht persoenlich kennt. Und ja ich bin zwar mit einer Spanierin verheiratet allerdings hat sie beide Staatsangehoerigkeiten .