Ja so war es auch gemeint!
Wobei natürlich auch die Frage ist, ob der Verdienstentgang des Opfers, oder ev. ein Mietwagen von der Haftpflicht dann gedeckt wird.
Normal sollten ja alle Ansprüche des Geschädigten abgedeckt sein.
Hinsichtlich Mietwagen ist die Rechtslage in Österreich überhaupt seltsam.
Ein Mietwagenverzicht führt bei meiner Haftpflichversicherung zu einer Preisminderung, damit verzichte aber ich auf einen Mietwagen wenn ein anderer den Unfall verschuldet hat.