@AndreLev: Leider hat Dein Beispiel einen Haken - wenn Du eine Eigentumswohnung in Deutschland hast und darin wohnst, aber z.B. während Deines Urlaubs einen Freund drin wohnen lässt, ist das garkein Problem und genauso ist es auf den Kanaren auch! Die wichtige Sache ist, dass es sich bei dem Appartment Deiner Bekannten NICHT um die Wohnung handelt, in der sie wohnen sondern um eine reine Ferienwohnung, die sie selbst auch nur zeitweise benützen. Kaufst Du Dir eine Ferienwohnung z.B. an der Nordsee, die Du selbst vielleicht 4 Wochen im Jahr selbst bewohnst, aber sonst vermieten willst, musst Du die Einnahmen aus der Ferienvermietung auch steuerlich angeben, auch das deutsche Finanzamt glaubt nicht, dass jemand seine Ferienwohnung an Fremde unentgeltlich überlässt und wenn, höchstens in Einzelfällen. Es gibt aber auch Eigentümergemeinschaften in Deutschland, in deren Statuten festgeschrieben ist, dass die Wohnung nicht an fremde Personen vermietet werden darf. Ist auch verständlich, denn wer möchte andauernd "neue" Nachbarn, dadurch kann einem die schönste Ferienwohnung verleidet werden.