Sorry, aber jetzt postest Du wieder genau das gleiche wie zu Anfang. Das dreht sich doch im Kreis, queru hat Dir doch alles genau erklärt!
Übrigens, es stimmt eben einfach auch nicht was Du schreibst. Wie schon vorher erwähnt, im konkreten Fall hat sich meine Tante eine schöne Wohnung in einer Seniorenwohnanlage im Schwarzwald gekauft, sie darf dort aber zum einen weder Gäste beherbergen (dafür stehen Gästeappartments in der Anlage zur Verfügung, die von Besuchern angemietet werden können oder eben Pensionen in der Umgebung) noch untervermieten (wenn sie z.B. die Wohnung nicht nutzt oder im Urlaub wäre etc.). D.H., die Wohnung darf NUR von ihr genutzt werden, nicht von ihren Kindern oder anderen Verwandten und Bekannten!
Man kann nicht einfach immer und überall selbst bestimmen "wer in meiner Wohnung pennt".