Zitat Zitat von DVDThek Beitrag anzeigen
Ich wollte eigentlich mehr schreiben, beschränke mich aber erstmal auf das Zitieren der Menschenrechte:

"Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist"

Man nennt das Unschuldsvermutung und es handelt sich dabei um ein Grundprinzip des Rechtssystems.

DAS verteidige ich in erster Linie .. in zweiter Linie das Recht auf persönliche Freiheit sein eigenes Tor zu schmücken wie man will (auch mit Schildern) ;-)
Jetzt gleitet das ganze schon wieder ab, aber ganz kurz: hier ist Niemand vorverurteilt worden, es ging lediglich um die Feststellung, dass die Ankündigung Gift auszulegen eine Nötigung ist.
Kein User hier hat gerschieben "der Herr XY ist ..... schuldig"

Und ein Schild, das eine Drohung enthält hat nichts mit persönlicher Freiheit zu tun