Es ist ein Warnschild - im Falle von einer tatsächlichen Auslegung von Gift ist so ein Warnschild sogar gesetzlich vorgeschrieben - streng genommen kann die Auslegung von Rattengift sogar behördlich vorgeschrieben sein .. zugegebenermaßen deutet das Schild allerdings nicht darauf hin :-)

Auf der anderen Seite gibt es nichtmal Indizien dafür, dass tatsächlich Gift ausgelegt ist, wurde oder wird - und nur die Anbringung eines solchen Schildes ist nunmal in keinster Weise strafbar. Wo genau ist eine Nötigung, eine Nötigung wozu? Den Hund an der Leine zu halten? Also DAS ist gesetzlich vorgeschrieben. Dann wäre ja das Gesetz eine Nötigung.

Nimm als bspw. die "Abschleppschilder" an diversen Hausgaragen od. Einfahrten. Der Besitzer darf gar nicht abschleppen, er darf nichtmal abschleppen lassen (die Behörden dürfen das, sofern gerechtfertigt). Wäre die Anbringung eines Abschlepp-Schildes jetzt auch eine Nötigung? Ist ja auch eine Drohung in gewisser Weise :-)