Zitat Zitat von DVDThek Beitrag anzeigen
Auf der anderen Seite gibt es nichtmal Indizien dafür, dass tatsächlich Gift ausgelegt ist, wurde oder wird - und nur die Anbringung eines solchen Schildes ist nunmal in keinster Weise strafbar. Wo genau ist eine Nötigung, eine Nötigung wozu? Den Hund an der Leine zu halten? Also DAS ist gesetzlich vorgeschrieben. Dann wäre ja das Gesetz eine Nötigung.

Nimm als bspw. die "Abschleppschilder" an diversen Hausgaragen od. Einfahrten. Der Besitzer darf gar nicht abschleppen, er darf nichtmal abschleppen lassen (die Behörden dürfen das, sofern gerechtfertigt). Wäre die Anbringung eines Abschlepp-Schildes jetzt auch eine Nötigung? Ist ja auch eine Drohung in gewisser Weise :-)
Ich glaub du bringst da einiges durcheinander.
Abschleppen eines Fahrzeuges, das verkehrsbehindernd parkt ist nicht verboten, im Gegenteil, dafür gibt es eine ganz klare gesetzliche Grundlage.
Der Hinweis, dass man die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpft um zu seinem Recht zu kommen ist keine Nötigung.

Die Androhung, Gift auszulegen IST eine Nötigung. Das hat nichts damit zu tun, ob eine Hund an der Leine ist oder nicht.
Nochmal: auf Vergehen (Missachtung von Vorschriften) mit einem Verbrechen oder deren Androhung (Tötung von Lebewesen) zu reagieren ist ausserhalb jedes gesetzlichen Rahmens und strafbar.

Bitte verstehs oder frag Deinen Anwalt, aber diskutier nicht mit vollkommen falschen Argumenten.