prima felin, danke!
das werde ich mir aufmerksam durchlesen
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Hallo TC 490.
Januar ist bald da, kann ich fragen, gibt´s etwas neues mit neuen Vorschriften im Bereich touristischer Anlagen?
Vielen Dank voraus.
Persönlich würde mich interessieren, wie genau sich "touristische Vermietung" definiert .. Langzeiturlauber?
Ich sehe auch keine Verbesserung dadurch kommen - klingt eher nach einem Strike für die Hotel-Lobby - Anlagenbesitzer werden eben entsprechende Mietverträge nutzen oder eine andere gesetzl. Lücke nutzen die nicht haargenau ausformuliert ist und es drauf ankommen lassen.
Letztendlich belastet man die Gerichte unnötig. Hochpreistouristen werden entsprechende Qualität ohnehin bekommen und laut den letzten Entscheidungen in Bezug auf Tourismus will man scheinbar eh weg vom Billigtourismums (was viell. ja auch ein Grund für die neue Regelung ist)
DVDThek San Fernando: geschlossen. Verleih auf Anfrage
eben nicht die Langzeiturlauber, sondern die Privatwohnung-für-ein-paar-Wochen-Mieter (Urlauber), und vor allem, -Vermieter sind gemeint
wer in der Nebenwohnung eine Urlaubsvermietung hat(te) mit ständig wechselnden Touristen, wird dieses Gesetz sehr begrüßen
was da letztlich für eine Lobby dahintersteht? wem nutzen denn die kalkulierbaren Bettenzahlen der Tourismusindustrie?
>>a quien Dios quiere le premia con agua y un vida en La Palma<<
"Touristische Vermietung" definiert sich genau so, was die Worte ausdrücken: Vermietung an Touristen und Touristen sind logischerweise alle, die nicht Festmieter sind und ihren Wohnsitz unter der Adresse haben.
Aber darüber wurde ja schon sooooo viel geschrieben !
Ich kenne die gestzliche Definition nicht - deshalb die Frage. Laut Deiner Definition müsste der Vermieter ja nach dem Mietvertrag die Bestätigung der Ummeldung verlangen, damit er rechtlich auf der sicheren Seite ist und das scheint mir etwas abwegig zu sein.
Die Gründe dafür verstehe ich schon, nur wie will man es denn formulieren .. eigentlich haben Urlauber ja keinen Mietvertrag - also sobald jemand einen Mietvertrag hat dürfte es keine touristische Vermietung mehr sein .. ?
Wenn ich jetzt Anlagen Besitzer wäre - was würde mich streng genommen davon abhalten einen Teil der Anlage an bspw. eine S.L. zu veräußern (deren Teilhaber ich bin) und diesen veräußerten Teil (diversifiziert) zu vermieten während der andere Teil "touristisch" angeboten wird.
Worauf ich hinaus will ist schlichtweg, dass es zwar gut und schön ist solche Regelungen zu treffen, aber bis auf den kleinen Mann der sich keine phantasievollen Rechtskonstrukte aufbauen kann, wird es wohl niemanden treffen.
Aber gut, vielleicht hab ich auch Unrecht und alles wird besser :-)
DVDThek San Fernando: geschlossen. Verleih auf Anfrage
Ueber Definition sprachen wir schon hier http://www.gran-canaria-insider.info...ght=vermietung :-)))))
also doch auch die Langzeiturlauber? dann sind all die Anzeigen von Maklern, die in Anlagen an die Überwinterer vermieten wollen für ein halbes Jahr, illegal und strafbar? Was da wieder für Einnahmemöglichkeiten stecken zur Sanierung des Inselhaushalts...
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Vielen Dank