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Thema: KFZ-Versicherung: nicht eingetragener Fahrer

  1. #11
    Nicht mehr aktiv Avatar von DVDThek
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    Es war doch immer Gang und Gebe, dass der Sohnemann sein erstes Auto auf Namen des Papas angemeldet hat - dafür hat der Sohnemann eben keinen Rabatt aufgebaut.

    Wer tatsächlich einen Fahrer eingetragen hat - der sollte wissen, dass dann auch nur ER fahren darf. Punkt. Letztendlich ist die KFZ-Versicherung fahrzeugbezogen. Wir wissen, dass, weil der Fahrer jedes AUTO versichern muss und nicht jeden Fahrer (wo ja jeder Fahrer immer nur 1 Auto gleichzeitig bewegen kann, beim Besitz von 2 Autos aber 2 Versicherungen abgeschlossen werden müssen).

    Wenn die Versicherungen personenbezogen versichern wollen, dann bin ich dafür, weil dann könnte ich endlich 10 Autos besitzen ohne am Hugngertuch zu nagen :-)

    Sollte so ein Fall also jemals vor ein Gericht kommen, dann wird die Versicherung im schlimmsten Falle die gewährten Rabatte rückfordern können, sich aber nicht aus der Haftpflicht zurückziehen können.
    DVDThek San Fernando: geschlossen. Verleih auf Anfrage

  2. #12
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    Sollte also ein Versicherungsnehmer älter sein und sein Fahrzeug einem jungen Fahrer überlassen, zahlt die Versicherung nicht für Schäden die entstehen.

    http://www.motorpasion.com/respuesta...guro-problemas
    Lieber Felin, nicht alles was im Internet geschrieben steht ist wahr. Und die Aussage die auf der von Dir zitierten Seite von einem Poster geschrieben wurde steht in absolutem Gegensatz zu dem, was auf der Seite der Zurich Versicherung zu lesen ist. Im Zweifel halte ich das, was auf der Seite einer Versicherung steht für glaubwürdiger als das, was ein anonymer Poster ohne Verweis auf eine Rechtsgrundlage einfach behauptet.

  3. #13
    Admin Avatar von felin
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    Du hast selber geschrieben und zitiert.....

    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    JA, er darf das Auto fahren aber wenn er das regelmäßig tut empfehlen wir ihn als zweiten Fahrer eintragen zu lassen da - wenn das nicht abgedeckt ist - Zurich einen Selbstbehalt verlangen kann.
    Was glaubst Du wohl, was im Ernstfall passiert?
    Die Versicherung freut sich und zahlt sofort den Schaden?
    Für so naiv habe ich Dich jetzt nicht gehalten.
    Sie wird sich winden und weigern wie so viele Versicherungen uns auf das Kleingedruckte "kann" verweisen.

  4. #14
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    Hallo Felin, ich denk es hat ohnehin jetzt keinen Sinn das auszudiskutieren, weil niemand von uns Zugriff auf rechtlich haltbare Informationen hat.

    Dass Versicherungen sich sehr gerne weigern Schäden zu bezahlen, auch wenn der Versichgerungsnehmer glasklar im Recht ist, ist auf der ganzen Welt so.
    Die Frage letztendlich wichtige Frage ist, wie es rechtlich aussieht. Ich hab vor vielen Jahren einmal für ein großes Taxiunternehmen alle unerledigten Schden delvergangenen 2 JAhre aufgearbeitet und hab mit Erstaunen festgestellt, mit welch windigen Argumenten Versicherungen Schadensregulierungen abgelehnt haben. 80% einmal abgelehnten Schadensfälle konnte ich positiv für das Unternehmen abschließen.

    In diesem Zusammenhag kommt mir der Gedanke, dass wir vielleicht auch aneinander vorbeireden:
    Natürlich werden viele Versicherer vorerst einmal sagen"der Schaden ist nicht gedeckt". Wenn sich jemand damit zufrieden gibt, dann hat die Versicherung auf die Schnelle ein paar tausend Euro gespart. Aber eine Schadensablehnung des Versicherers muß kein Mensch akzeptieren nd wer die rechtliche Situation kennt, der wird sich leicht tun, gegen ungerechtfertigte Ablehnungen vorzugehen. Da brauchts in 99% der Fälle nichteinmal eine Gerichtsverhandlung. Wenn man der Versicherung ganz klar die Versicherungebedingungen, Verordnungen und Gesetze vorlegt, auf denen eine Forderung beruht, dann zahlen die auch ohne Klage (ist eine rein wirtschaftliche Überlegung).

    Ich werd mich bemühen, nach den Feiertagen die gesetzliche Basis für die KFZ-Haftpflichtbedingungen zu finden. Versicherungsbedingungen müssen natürlich diesem Gesetz entsprechen. Und zumindest in Deutschland gibts die Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die für Leistungsbefreiung im Falle von Obliegenheitsverletzungen klare Grenzen (im Höchstfall EUR 5.000) setzt.
    Ich denke eine ähnliche Regelung wird es in Spanien auch geben, hab's aber noch nicht gefunden.

  5. #15
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    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    Sorry, bitte RICHTIG lesen: das ist ein Zitat eines Prospektes der Versicherung das ich für diejenigen, die nicht spanisch können freundlicher Weise übersetzt habe.
    Ich hab die enstprechende Quelle sogar verlinkt, aber vielleicht ist es zu mühsam, diesen Link anzuklicken, bevor man seine Weisheiten von sich gibt.
    Ich versteh wirklich nicht, warum hier jeder - ohne zu verstehen um was es geht - seinen Senf dazu geben muss.

    Liebe trendhure ich weiß, Dich trifft meine Kritik die so manche hier angeht jetzt alleine, aber irgendwann ist es einfach zu mühsam immer freundlich zu bleiben, wenn diverse Gerüchte , Unwahrheiten und Halbwahrheiten gepostet werden und man sich um sachliche Klärung bemüht.
    Es ist ja nicht so, dass ich allwissend bin, manches weiß ich wirklich, bei anderen Themen mach ich mir halt manchmal (obwohl ich bei Gott genug zu tun hab) die Mühe und recherchiere gründlich.
    Und wenn dann nach stundenlanger Recherche solche Antworten kommen, ja, dann geht mich schon mal die Hutschnur hoch...

    Trotzdem: Frohe Weihnachten
    Letzens sollte ich mich nicht so über das Gesülz der anderen aufregen... nun ist es an der Zeit, dass du auch Dein Herz schonst... im übrigen habe ich es schon einige male geschrieben, es gibt sicher nirgens im Internet ein Forum wo keine Vermutungen aufgestellt oder eingebracht werden. Frohe Weihnachten und habt Euch wenigstens diese paar Tage alle mal lieb ;) Danach gehts kritisch aber sachlich weiter! ;) LG

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