Naja, man kann es schon machen. Du sagtest mir ja, dass du die Inhaber schon Jahre kennst und ihr quasi Stammgäste dort seit. Zumindest würde ich vorher auf eine ordentliche Rechnung bestehen, die alle relevanten Punkte enthält. Also Zahlungsplan, Anschrift und Unternehmensform, Zulassungsnummer, Staatl. Lizenznummer, Steuernummer, etc. Da ich davon ausgehe, dass es eine SL oder ähnliches ist, kann man dies verlangen. Zumindest wenn diese Rechnung vorliegt, könnte man es so machen. Zahlungsbelege sind natürlich aufzubewahren. Wenn was schief laufen sollte, kann man ne Menge Ärger machen, denn die Tourismusgesetze in ES sind ziemlich scharf.

Trotzdem bleibt ein mulmiges Gefühl.

Eventuell kennt sich einer mit den Tourismusgesetzen und Haftbarkeit viel genauer aus.