Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
Man kann eine Sondergenehmigung der Schule einholen. So einfach kann das sein.
"Sondergenehmigung" für solche Fälle gibts garantiert nicht. Und wenn das Kind einfach per Entschuldigung während der schulpflichtigen Zeit aus dem Unterricht genommen wird, ist darauf hinzuweisen, dass das Kind dann, sollte es krank werden oder sonst was passieren, keinerlei Versicherungsschutz mehr hat. Weder gesetzlich noch privat.
Leider wissen das die wenigsten Eltern. Und einige sitzen noch heute auf ganz netten Kosten, die sie dann selbst bezahlen mussten.
fio