Ja eben, dort!

Dieses (deutsche) Urteil bezieht sich zwar auf einen Einzelfall, aber ich denke er hat recht mit seiner Forderung:

http://www.linksandlaw.de/news895-hy...recht-bild.htm

Besonders zu beachten im Kommentar sind diese Sätze:

"Jeder Link zu einer Website mit einem Bild einer Person, ist ohne Einwilligung eine Verletzung am Recht am eigenen Bild."

Und:

"Nur wenn die Verlinkung aus einem Kontext geschieht, der den Interessen des Abgebildeten zuwiderläuft..."

Und Horst läuft es zuwider. Ob er es durchsetzen kann den Link zu löschen ist ne andere Frage :-)