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Thema: Neue kanarische Norm zur touristischen Vermietung

  1. #21
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    @ PAV: es ist übrigend dann nicht so, dass 75+1 Eigentümer nur zustimmen müssen zur touristischen Vermietung, sondern sie müssen auch touristisch vermieten!
    Hallo Dyson, bist Du sicher? Wirklich nicht nur Zustimmung? Wo kann ich das finden? Vielen Dank...

  2. #22
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    Hier übrigens das Vorprojekt der kanarischen Regierung: http://www.parcan.es/pub/bop/8l/2012/319/bo319.pdf

    Bei der Gelegenheit laß ich, dass die Sache noch im Parlament liegt und der nächste Termin um mit dieser Sache weiterzumachen die 2. Januarhälfte genannt ist. Es scheint sich also zu verzögern.

  3. #23
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    Ich lese gerade, dass im Oktober eine Änderung in´s Vorprojekt eingebracht wurde in dem Sinne, dass jene touristische Anlagen (Nicht Hotels sondern Appartements und Bungalows) die vor 1995 genehmigt wurden weiterhin mit nur mindestens 50% aller Wohneinheiten vermietet werden dürfen.

  4. #24
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    TC 490 : sicher? Wo kann ich das lesen, bitte?

  5. #25
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    Nun ja, sicher ist es erst dann wenn das Gesetz durch ist. Wir befinden uns immer noch in der parlamentarischen Bearbeitung.
    Von dieser Änderung habe ich heute hier gelesen: http://www.antoniogarzon.com/2013/01...al-o-remiendo/

    Konkret in diesem Satz:
    (el punto 4: se mantiene la exigencia del 50% de unidades de explotación para establecimientos extrahoteleros con licencias anteriores a 1995)

  6. #26
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    Wer weiß, gibt es etwas Neues? Vielen Dank voraus.

  7. #27
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    Ist noch nicht durch.

  8. #28
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    In der gestrigen Parlamentssitzung wurde das Gesetz nun beschlossen.

  9. #29
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    Für jene die es interessieren könnte, hier ist es nachzulesen: http://sede.gobcan.es/boc/boc-a-2013-103-2825.pdf

  10. #30
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    Ich möchte mal kurz was zu dem Thema beitragen:

    Bekannte von mir (Seniorenfamilie) hat seit ca. 20 Jahren ein Apartment im Bereich des La Sandia.

    Nun der erste Irrsinn:

    - das Haus liegt in der touristischen Zone (übrigens ist fast ganz PdI eine tour. Zone)
    = man darf sich da nicht anmelden (Residenz o.ä.)
    - laut dem kanarischen Gesetz dürfen Sie aber auch nicht vermieten, da die Anlage keine tour. Vermietung anbietet (Also keine Rezeption....). Die Eigentümer dort sind halt mal selbst da, mal Familie .....

    Die Bekannten haben öfter an Angehörige der Familie die Wohnung überlassen (Achtung: NICHT vermietet!). (Hinweis: Die Angehörigen haben dann die Unkosten getragen (Strom,Wasser...) - diese Geld wurde aber in Deutschland den Eigentümern in Bar übergeben - also für die Kanaren nicht nachweisbar / belegbar!)

    Letztes Jahr im Januar wurden Gäste dann kontrolliert. Die Gäste haben angegeben, NICHTS für die Wohnung zu bezahlen, da Angehörige. Die Eigentümer selbst waren nicht da.

    Dann kam von der Gemeinde eine Strafverordnung über rund 10.000 Euro.

    Dagegen hat das Ehepaar in mehreren Instanzen geklagt mit folgenden Begründungen:

    - offiziell wohnen dürfen sie da nicht (da touristische Zone)
    - Vermieten dürfen Sie es auch nicht

    Man hat angezweifelt, ob die Kanaren nicht gegen Grundrechte (Eigentum...) und anderen EU-Rechte verstoßen. Denn es wurde die Frage gestellt, für welche Zwecke man die Wohnung auf kanarischen Inseln dann überhaupt nutzen kann. Machen wir uns nix vor - aber wenn man nicht länger als 3 Monate sich dort aufhalten darf (tour. Zone), aber die Wohnung auch nicht mit anderen Angehörigen KOSTENFREI teilen kann, ist die Frage, was man mit SEINEM EIGENTUM überhaupt machen kann / darf.

    Begründung der Klagen durch die Senioren: Es ist IHR Eigentum, Sie versteuern dies und erzielen durch die "Kostenlose Überlassung der Wohnung an Angehörige" keine Einnahmen (ich möchte hier mal anmerken, dass ca. 3-4x im Jahr für 1-3 Wochen Angehörige vor Ort waren! Von Kindern, über Geschwister!). Ob das der kanarischen Regierung passt oder nicht (weil die Gäste dann nicht in Hotels, Pensionen gehen) - die Eigentümer gaben an, in Ihrer Wohnung schlafen lassen zu können, wen sie wollen. Und wenn Sie einem Obdachlosen auf der Straße anbieten, dort zu nächtigen, dann ist das ganz allein deren Sache.
    Erst ab der kostenpflichtigen Vermietung unter 3 Monaten wird es eng und strittig.
    Aber so lange die Gäste nichts für den Aufenthalt bezahlen, ist man auch in keiner "tour. Vermietung".
    (ich weiß, dass ich jetzt die Diskussionenen anrege, ob nicht doch Geld floss ..... aber die möchte ich hier nicht führen, denn für die kan. Regierung floss nachweisbar KEIN GELD!)
    Und nur so kann man die Rechtslage genau betrachten!

    Als die Senioren über die Anwälte den Hinweis gaben, dass spanische Familien im Sommer im gleichen Haus Ihre ca. 45 qm2 große Wohnung kostenlos an die ganze Sippe mit bis zu 14 Personen überlassen, sprach man auch nie von einer "tour. Vermietung"!
    Und ich glaube, jeder von uns weiß, der schon häufiger im Sommer auf GC war, dass die Spanier in kleinen Wohnungen sich teils stapeln!
    Auch da müsste man dann, wenn man dem Gesetz glauben schenkt, was gegen unternehmen ..... ob die Eigentümer vor Ort sind, oder nicht, bleibt hiervon unberührt!

    Fazit: Als die Klage in Richtung EU ging, wurde diese von San Bartolome zurückgezogen.


    Wenn ich das oben lese, bekommt man echt das Gefühl, dass die teils sehr wahrlos mit Ihren Gesetzen / Richtlinien umgehen. Denn wo kein Kläger, da kein Richter ..... und es gibt Geld, da die dummen Deutschen (und anderen Nicht-Spanier) ja bezahlen.

    So - das wollte ich dazu beitragen!

    Ich möchte damit ausdrücken, dass es sich lohnen kann, zu kämpfen. Auf den Kanaren wird vieles offenbar noch sehr willkürlich entschieden ..... bis zu einer gewissen Grenze!

    Und man sollte nicht naiv einfach zahlen oder das hinnehmen, wenn man das Gefühl / Wissen hat, dass dies gegen höherwertige Gesetze (EU-Recht bricht kanarisches Recht) verstösst!

    Traut Euch

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