Kirche! Ist zwar so gar nicht mein Thema, aber gut, ich wurde trotzdem fündig, die aktuelle Fassung aus 1983:

Gesetzbuch des Kanonischen Rechtes. Buch Vier, Can. 1083 — § 1

Der Mann kann vor Vollendung des sechzehnten, die Frau vor Vollendung des vierzehnten Lebensjahres keine gültige Ehe schließen.