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Thema: Total geschockt

  1. #1
    Insider
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    Total geschockt

    Hallo miteinander,
    heute möchte ich euch was mitteilen,was mich total geschockt hat.
    Ich habe 2 Apts. im Broncemar und wohne dort über den Winter,meine
    Kinder zwischendurch .
    Nun haben wir einen neuen Investor bekommen,der Hals über Kopf die Anlage
    über den Sommer renovieren möchte und die Anlage ab Ende Mai bis Anfang
    Nov. schliessen lässt.Ich habe keine Möglichkeit,mein Eigentum zu nutzen.
    Desweiteren werden umfangreiche Umbauten vorgenommen,Balkonverglasungen
    zurückgebaut,Fenster,die ich vor 2 Jahren erneuern liess,entfernt und durch andere
    ersetzt.
    Wohnen dürfte ich dort in Zukunft auch über längere Zeit nicht mehr.
    Die Anlage soll in eine 4 Sterne Suite Spa Anlage umgebaut werden.
    In der jetzigen Anlage (200 Apts.)sind ca. 60 Privateigentümer.
    Anko11

  2. #2
    Insider
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    Da muss doch ein Beschluss der Eigentümerversammlung vorliegen?
    Allerdings: Auch wenn da enteignungsähnliche Vorgänge stattfinden sollten - Recht haben und Recht bekommen, sind (gerade bei der spanischen Justiz) zwei ungleiche, im jeden Fall aber teure Sachen.
    Könnten Sie den weiteren Ablauf ins Forum stellen?

  3. #3
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    @fritzilein
    ja,natürlich,
    Eigentümerversammlung soll stattgefunden haben,aber ich habe weder eine Einladung oder Beschlussfassung erhalten.

    Anko11

  4. #4
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    Das muss ja in der Eigentuemerversammlung mehrheitlich beschlossen worden sein.Zuerst mal die Hausverwaltung anrufen u.nachfragen warum Sie keine Einladung bekommen haben.Leider haben die dann immer ihre Ausreden. Trotzdem viel Glueck fuer den weiteren Verlauf.

  5. #5
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    Zum Thema "Nicht erhaltene Einladung/Beschlussfassung" ist die Lösung leider einfach:
    Nach dem span. Wohnungseigentumsgesetz (ich nenne das jetzt mal so), kommt für eine wirksame Zustellung nur eine span. Adresse in Frage. In diesem Fall werden die "Zustellungen" also an die Hausverwaltung erfolgt sein, sprich, an der Rezeption abgegeben. Eine wirksame Zustellung könnte sogar durch Aushang in der Anlage erfolgen.
    Das alles ist natürlich ein "gefundenes Fressen", für jede Hausverwaltung, da sie durch ihr erteilte Vollmachten und wenig physische Teilnahme bei den Versammlungen ihre Vorstellungen ganz legal durchsetzen kann.
    Ob Anko11 aber die längere Eigennutzung wirksam durch Mehrheitsbeschluss untersagt werden kann, bezweifele ich.

  6. #6
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    Hallo zusammen,
    nachdem ich mich von dem Schock etwas erholt habe,werde ich die Rechtslage durch einen auf "spanisches Recht"spezialisierten Anwalt prüfen lassen.
    Da sind so viele Fragen auch evtl.Verkauf der beiden Aptos.
    Wenn ich wieder was höre,melde ich mich gern,erstmal vielen Dank
    Anko11

  7. #7
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    So ganz verstehe ich das nicht. Als Eigentümer einer Immobilie hat man doch eigentlich einen Steuerrepräsentanten (meist ein Steuerberater, Gestor oder auch befreundeter Resident) per Poder eingesetzt, d.h., dessen Anschrift ist als spanische Ladungsanschrift angegeben und dahin werden auch die Einladungen zu Eigentümerversammlungen gesandt, wenn der Eigentümer persönlich nur selten auf der Insel weilt. Der Steuerrepräsentant verständigt den Immobilieneigentümer oder schickt ihm die Ladung zu. Sollte der Immobilieneigentümer an der Versammlung nicht teilnehmen können, kann er seinen Repräsentanten hinschicken um in seinem Sinne abzustimmen.
    Oder hat sich da was geändert?

  8. #8
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    Ob sich da was geändert hat kann ich anhand deines Textes nicht sagen. Zumindest so lange nicht wie du mir sagst, wie du darauf kommst, dass ein Steuerrepräsentant automatisch (mit seiner "Poder") auch der Zustellungsberechtigte für die Eigentümergemeinschaft ist.
    Für mich persönlich ist und war es noch nie "normal", dass der Steuerbevollmächtigte auch die Zustellungen der Eigentümergemeinschaft bekommt. Woher sollte das die Eigentümergemeinschaft auch wissen?

  9. #9
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    Entschuldigung, da habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Natürlich meinte ich nicht, daß der Steuerrepräsentant automatisch die Einladungen erhält - der Wohnungseigentümer muß dem Präsidenten oder Administrator schon mitteilen, daß er eine Zusendung an die und die Adresse wünscht. Die sind ja keine Hellseher. Aber das kann man doch machen wenn man länger nicht vor Ort ist, es kann ja immer was passieren. Und dafür hat man ja u.a. einen Repräsentanten vor Ort.

  10. #10
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    Ok jetzt ist es klar. Dies wäre sicher eine Möglichkeit, aber wie gesagt, ich selbst habe bisher noch nie gehört, dass davon Gebrauch gemacht wird.

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