Die Spanier ...

Auszug wikipedia: Die Niederlassungsfreiheit gehört zur Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit in der Europäischen Union. EU-Bürger sind berechtigt, sich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union niederzulassen. Geregelt ist die Niederlassungsfreiheit in Art. 49 bis Art. 55 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese Freiheit gibt es seit 1957 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

Wenn sie da mal an den Falschen geraten, der eine Klage wegen Verletzung der Grundrechte am EU Gerichtshof anstrebt ..

Soll jetzt aber keine Diskussion auslösen. Es ist ja bekannt, dass sich in der spanischen Bürokratie schon fast aus Prinzip die Katze in den eigenen Schwanz beisst und Kreise dreht, bis sie tot umfällt :-)