Es stimmt, dass jede Anlage (Parzelle A - K) eine eigene Eigentümergemeinschaft darstellt, mit mehr oder weniger vielen privaten Einzeleigentümern. Es sind aber, aufgrund des Canarischen Tourismusgesetzes, nicht alle Anlagen in offizieller touristischer Vermietung. Z.B. ist Parzelle I nicht, Parzelle A jedoch in touristischer Vermietung.
Während Parzelle A eine eigene Rezeption hat, ist/war die für einige anderen Parzellen in der Anlage F. Es gab aber immer wieder Irritationen, da etl. Bungalows (obwohl unzulässig), vom jeweiligen Eigentümer in Eigenregie vermietet wurden.
Den augenblicklichen rechtlichen und tatsächlichen Sachstand kann ich leider nicht sagen, da ich nicht an einer Vermietung beteiligt bin.