Wegen Anforderungen des Gesetzes der touristischen Renovierung veringert sich in diesem 245 Hektar grossen Gebiet die maximal genehmigungsfähige Anzahl von 6660 Betten auf 5589 denn mit der ursprünglichen Berechnung durfte mit nur 50 m2 Fläche pro Bett geplant werden jetzt müssen es 60 m2 pro Bett sein.