Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Spanien/Deutschland ist die deutsche Beamtenpension am Ort des Bezugs, also in D zu versteuern. Alle weiteren Einnahmen aber in Spanien (wenn Sie dort steuerlich erfasst sind).
Mit dem (Nicht!)-Anmelden halte ich es wie im Vorbeitrag beschrieben.
Ich habe von Bekannten schon erlebt, dass sie nach Anmeldung in ES, in einen steuerlich Wust gerieten, da die spanische Finanzbehörde Feinheiten des DBA nicht anwenden wollten. Und ein Prozess gegen diese, wenn sie z.B. die Beamtenpension nochmal besteuern, ist ein jahrelanges Ärgernis.