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Thema: Residencia

  1. #81
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    Zitat Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
    Ich werde mal bei der Botschaft nachfragen, ob die Aussage der Polizei korrekt ist! Pro Dokument kostet die Übersetzung 60 bis 80 Euro. Das sind schon erhebliche Kosten.
    Hallo Ulrich,
    was hat die Botschaft geantwortet?

  2. #82
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    Hola ist das alles vom Certificado bis zur Residenz auch noch heute gültig?und bekommt man einen Mietvertrag einfach so? lieben Dank für Eure Hilfe Bea

  3. #83
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    Aus welchem Jahr sind deine Informationen?
    In den letzten 4 Wochen hat sich nix geändert!

  4. #84
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    eine richtige Planung um den lebensmittelpunkt nach GC zu verlegen ist sicher das A und O, daher habe ich habe jetzt mit mit vielen Leuten gesprochen, unter anderem mit einer Firma die mit sowas geld verdient, aber irgendwie bin ich nicht wirklich schlauer.
    Ich glaube ich habe vielleicht auch nicht die richtigen Fragen gestellt....

    Ich versuche es nochmal mit dedizierten Fragen.

    Ich bin in D selbstständig , also auch in der PKV versichert.
    Ich kann meine Tätigkeit ohne Probleme auf GC ausführen und bekomme daraus ein Gehalt was zum Leben reicht, mehr aber auch nicht.
    Die Einnahmen sind rückläufig, ich sehe darin keine Zukunft, und ich stecke auch nicht mehr sehr viel zeit und Energie rein.

    Aufgrund der Kundenstruktur sollte die Selbstständigkeit auch so bleiben wie Sie ist und sollte nicht umfirmiert werden, ich werde in D eine Möglichkeit finden
    ein Minibüro bzw einen Briefkasten als Adresse für die Firma zu erhalten.

    Mich stören unter anderem die hohen Kosten der PKV (derzeit bei mir über 450€/monatlich, mit hohem Selbstbehalt)
    da ich noch unter 55 bin sollte man ggfs Änderungen wohl überlegen und wenn dann "zeitnah" etwas ändern.

    Ziel ist es die regelmässigen Kosten in D auf ein Minimum zu drücken, aber einen Mini Wohnsitz in D zu behalten.
    Meine Partnerin, nicht verheiratet, ist derzeit gerade dabei Ihren Job zu beenden, aus verschiedenen Gründen,
    wäre also dann erst mit ALG1 und GKV ausgestattet. Wir wollen eine sehr günstige kleine Wohnung in D mieten, und dort dann auch gemeldet sein.
    Die Wohnung auch deshalb um bei Bedarf pendeln zu können und einen Anlaufpunkt und ein Bett zu haben.

    Auf GC wollen wir uns hauptsächlich aufhalten, dort eine Wohnung mieten, ich möchte als autonomo arbeiten und ein neues Business - was ich im Kopf habe - aufbauen.
    Meine Partnerin soll versuchen eine Tätigkeit zu finden. Da dies schwierig ist - könnte bei Erfolg ggfs auch eine Beschäftigung in dem neuen Business in Betracht kommen.

    Da ich die Kosten reduzieren möchte, stellt sich erst mal bei mir die Frage nach der Krankenversicherung. Könnte ich meiner PKV sagen das ich diese Ruhend stellen möchte
    (gegen kleinen Betrag könnte das gehen) aber ist das möglich wenn ich mich in D nicht abmelde sondern sage das ich einen längeren Auslandsaufenthalt plane?
    Laut dem was ich lese sollen die Krankenversicherungen in Spanien deutlich günstiger sein.

    Fragen:
    Muss ich für den Abschluss einer spanischen PKV die Residencia haben? Oder nur "gemeldet" sein. Nach allem was ich gelesen habe setzt die Residencia
    die komplette Abmeldung in D vorraus, "2 wohnsitze" gehen wohl nicht, hier kommt dann wohl das Steuerthema auf, wo ich später drauf eingehe.

    Wenn man in D ALG1 bezieht wird man ständig mit Terminen bombadiert, was natürlich nicht gut ist wenn man eigentlich in GC weilt, wenn man sagt das man nach GC will
    werden die Zahlungen gesperrt, es heisst also für meine Partnerin hier schnell Fakten zu schaffen um das Thema KV und Einkommen irgendwie zu regeln.
    Wenn meine Partnerin keinen Arbeitsvertrag als Angestellte erhält müsste Sie ja auch eine spanische PKV abschliessen, hier ist dann wieder die Frage der "Regeln"

    Man müsste wohl bei Arbeitsagentur in D angeben das man sich "vorrübergehend" nicht arbeitssuchend meldet weil man sich in Spanien aufhält, dann würden die Zahlungen
    eingestellt. Ich gehe davon aus das man auch die Krankenversicherung nicht übernimmt bzw ALG1 Zahlung eingestellt wird, man wird zum Jobcenter (ALG2) verwiesen, um da eine KV zu bekommen müsste man ALG2 beantragen, es ist ein Rattenschwanz....
    Das wollen wir alles nicht, daher die Frage hat dies schonmal jemand zuende gedacht und hat hier Erfahrungen? Kommt etwas auf einen zu wenn man "das System schleifen lässt, sprich zwar keine Leistungen bekommt, aber trotzdem gemeldet ist?
    Wie teuer kommt ungefähr eine spanische GKV für eine 47 jährige wo man dann einen deutschsprachigen Arzt frei wählen kann.

    Wenn man keine Residencia beantragt, weil man einen Wohnsitz in D behalten möchte, aber trotzdem auf GC wohnt und arbeitet, macht man sich irgendwo strafbar?
    Ich würde meine Einkünfte über mein Gehalt in D ordnungsgemäss in D versteuern, meine Tätigkeit in GC ordnungsgemäss anmelden und mir dafür dann einen Steuerberater suchen und ebenfalls ordnungsgemäss versteuern

    Oder habe ich "residencia" noch nicht wirklich verstanden? Denn nachdem was ich gelesen habe ist das ja eigentlich nur der Eintrag in ein "Ausländerregister" Denn als EU Bürger
    darf ich mich doch innerhalb der EU "aufhalten" wann und wo ich will und auch wie lange ich will, oder?

    irgendwie habe ich sehr viele Fragezeichen....

  5. #85
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    Hallo,
    ich würde noch in Deutschland einen Termin bei https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage
    machen in jeder größeren Stadt gibts spezielle Eures Berater bei den Arbeitsagenturen.
    Vieles zum Thema Sozialversicherung und arbeiten im EU Ausland lässt sich dort kostenlos klären.
    Wichtig nicht jeder Arbeitsvermittler im Arbeitsamt versteht die Tragweite einer EU Auswanderung daher ist es unbedingt erforderlich
    diese speziellen Eures Berater anzusprechen die wissen auch wie man zu sinnvollen Massnahmen z.b Sprachkursen
    kommt und wie man eine EU taugliche Bewerbung verfasst.
    Es gibt einige Möglichkeiten im EU Ausland für einige Zeit Arbeitslosengeld aus Deutschland zu erhalten dazu müssen aber vorher
    Anträge in D und auch für ES müssen Papiere ausgestellt werden
    und einige Vorraussetzungen müssen eingehalten werden.

    Mfg Andreas

  6. #86
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    Hallo Andreas,

    eine Information die ich noch nicht kannte, vielen Dank!
    Habe etwas gegoggelt und herausgefunden das unter gewissen Umständen bis zu 3 Monaten das ALG1 weitergezahlt wird...

    Das ist zwar nicht viel Zeit, aber immerhin, besser als gar nichts.

    Wenn noch jemand etwas beitragen kann, immer her damit.

  7. #87
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    Vor Jahren konnte man 3 Monate ins europaeische Ausland gehen, um dort Arbeit zu suchen.
    Hier musste man sich innerhalb von 7 Tagen, mit den deutschen Papieren, beim hiesigen Arbeitsamt melden.
    Die Bearbeitung hat ca. 6 Wochen gedauert. Wird aber nachbezahlt.
    Das Arbeitslosengeld wird auf dein span. Konto ueberwiesen.
    Waehrend dieser Zeit bleibst du in der deutschen Krankenversicherung.
    Nach den 3 Monaten musst du dich in Deutschland beim AA persoenlich melden. Wenn nicht, verfallen saemtliche weiter Ansprueche.

  8. #88
    Insider
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    Thema Krankenversicherung:

    Ich will jetzt keine Hinweise ob irgendetwas "illegal" oder gegen die Regeln ist, ich will nur wissen ob das jemand genauso macht bzw weiss ob es weitere so machen.

    Wenn ich im Gespräch mit mehreren anderen alles richtig verstanden habe braucht man bei Beantragung der Residencia KEINE Abmeldung aus Deutschland vorzulegen.
    Weil man ja ohne Probleme mehrere Wohnsitze haben darf.

    Man könnte also einen Wohnsitz in D haben und einen in GC. folgendes "fiktives Beispiel" stelle ich mal zur Diskussion.

    Person A ist selbstständig und verheiratet und bei der AOK XY freiwillig versichert, Die Ehefrau ist in der Familienversicherung angemeldet. Die Person kündigt Ihr selbstständiges Gewerbe
    und teilt das der AOK mit, daraufhin wird der Mindestbetrag als Einkommen angenommen und abgerechnet.

    Person A mit ehefrau wandert nach GC aus, Wohnsitz bleibt in D erhalten, die freiwillige KV bleibt erhalten und wird monatlich überwiesen. Man pendelt auch unregelmässig hin und her.
    In GC macht man ein Gewerbe, beantragt die Residencia und bekomt diese auch. Wenn man krank ist fährt man nach meloneras ins Krankenhaus, legt sein deutsche Karte vor, und wird behandelt.
    Wenn man zum bespiel geplante sachen wie Zahnarzt haben will, macht man einen Termin und fliegt rüber.

    Wiegesagt das ganze ist nicht wirklich fiktiv, sondern scheint so zu funktionieren, ich frage mich was wirklich passiert wenn ein übereifriger KV Mitarbeiter mal untersucht wieso
    ein deutscher plötzlich xy "Notfälle" in GC hat der eigentlich ja in D sein seinen Wohnsitz hat, und dann rauskommt das der eine Residencia hat und auch in GC gemeldet ist.

    Könnte die KV ggfs den versicherungsschutz rückwirkend kündigen und geld verlangen?

  9. #89
    Insider
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    Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen
    ... braucht man bei Beantragung der Residencia KEINE Abmeldung aus Deutschland vorzulegen.
    Weil man ja ohne Probleme mehrere Wohnsitze haben darf.

    Man könnte also einen Wohnsitz in D haben und einen in GC.
    Richtig!

    Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen
    ... beantragt die Residencia und bekomt diese auch.
    NEIN!

    Ohne KV-Nachweis (E121 für Pflichtversicherte oder Bescheinigung der PKV in spanisch) keine sogenannte Residencia!!!!

  10. #90
    Insider
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    ja gut, aber wenn man mit der freiwilligen GKV aus D die KV nachweisen kann...und diese anerkannt wird...

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