Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 18 von 18

Thema: Steuern/Abgaben bei Immo-Verkauf

  1. #11
    Insider
    Registriert seit
    30.08.2014
    Beiträge
    913
    Hallo TC 490, ein kleiner Schreibteufel hat sich in eingeschlichen; es muss statt Mod. 210 wohl richtig Mod. 211 heißen, korrekt?

  2. #12
    Insider
    Registriert seit
    30.08.2014
    Beiträge
    913
    Vielleicht noch ein TIP: Auf der Gemeindeseite Mogan gibt es sogar einen Modellrechner für die Höhe der Plusvalia.

  3. #13
    Insider
    Registriert seit
    05.09.2012
    Beiträge
    4.524
    Zitat Zitat von arnold-o Beitrag anzeigen
    Hallo TC 490, ein kleiner Schreibteufel hat sich in eingeschlichen; es muss statt Mod. 210 wohl richtig Mod. 211 heißen, korrekt?
    Nee war schon richtig, nur der Käufer der die 3% einbehalten und ans Finanzamt abführen muss benutzt das Mod. 211 und gibt dem Verkäufer wenn bezahlt eine Kopie.
    Der Verkäufer (Steuerausländer) benutzt dann das Modell 210 um den Gewinn oder Verlust zu deklarieren und zieht sich darin den mit dem Mod. 211 gezahlten Betrag ab.

  4. #14
    Insider Avatar von norbert43
    Registriert seit
    04.03.2007
    Beiträge
    1.117
    Katasterwert?
    Eben, das weis ich nicht.
    Ich musste nur vor ca 5 Jahren "STRAFE" bezahlen, weil der Kaufpreis von 4000 zu wenig war (angeblich)
    Da steht:
    Valores Autoliquidados 4000.-
    Valores Comprobados 10.700.--
    ist vom Oficina Tributaria
    Concepto: TUB Transmisiones y derechos reales sobre inmuebles urbanos

  5. #15
    Insider
    Registriert seit
    30.08.2014
    Beiträge
    913
    Danke TC 490, wieder etwas dazugelernt. Bekommt der Verkäufer dann die von der Bank abgestempelte Ausfertigung "Ejemplar para la Administracion"? Muß er die Ausfertigung dann mit Mod. vorlegen oder genügt die einfache Anrechnung?

  6. #16
    Insider
    Registriert seit
    05.09.2012
    Beiträge
    4.524
    Zitat Zitat von arnold-o Beitrag anzeigen
    Bekommt der Verkäufer dann die von der Bank abgestempelte Ausfertigung "Ejemplar para la Administracion"?
    Nein das Exemplar für den Verkäufer heisst "ejemplar para el transmitente no residente".

    Zitat Zitat von arnold-o Beitrag anzeigen
    Muß er die Ausfertigung dann mit Mod. vorlegen oder genügt die einfache Anrechnung?
    Da bin ich überfragt.

  7. #17
    Insider
    Registriert seit
    05.09.2012
    Beiträge
    4.524
    Zitat Zitat von norbert43 Beitrag anzeigen
    Katasterwert?
    Eben, das weis ich nicht.
    Ich musste nur vor ca 5 Jahren "STRAFE" bezahlen, weil der Kaufpreis von 4000 zu wenig war (angeblich)
    Da steht:
    Valores Autoliquidados 4000.-
    Valores Comprobados 10.700.--
    ist vom Oficina Tributaria
    Concepto: TUB Transmisiones y derechos reales sobre inmuebles urbanos
    Der Katasterwert (valor catastral) steht auf der Grundsteuerquittung die jährlich oder zweimal pro Jahr an´s Rathaus bezahlt wird.
    Für die Plusvalía beim Rathaus spielt weder der Kaufpreis noch der im Rahmen der Steuer "Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales" festgestellte höhere Wert eine Rolle.

  8. #18
    Insider Avatar von norbert43
    Registriert seit
    04.03.2007
    Beiträge
    1.117
    Danke für Eure Hilfe, bin wieder g'scheiter geworden
    Norbert

Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •