Gleichwohl Thomas, die Vermieter kennen ihre Fahrtmöglichkeiten sehr genau und im Zweifel war es eine nicht oder nicht genügend befestigte Straße, die zum Schaden führte - für mich ist das ein 100 % Ausschluss von genau dem Unterbodenschaden, Reifen- und Felgenbeschädigungen. Wohl dem, der im Zweifelsfall einen guten anwalt, besser noch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung oder aber, so wie beispielsweise ich, die nötige Gelassenheit und Zuversicht hat. Man kann sich auch gegen schlechtes Wetter im Urlaub versichern - Kosten-/Nutzenrechnung ist ein anderes Ding.