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Thema: Residencia (autonomo)

  1. #1
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    Residencia (autonomo)

    Mahlzeit, gibt es jemanden der in letzter Zeit die Residencia beantragt und bekommen hat, und der sich autonomo gemeldet hat?

    Das was man liest und hört ist sich autonomo melden, einige Monate arbeiten, irgendwann hat man ja einige Monate die autonomo bezahlt und auch irgendwann
    die erste Steuer bezahlt, danach sollte das kein thema sein, diese zu bekommen.

    http://lavidacanaria.de/wp-content/u...Residenica.pdf

    hier ist ein zettel gescannt, der wohl alle gegebenheiten abdeckt, ich suche mich gerade dumm und dämlich was Modelo 400 ist. Finde ich nirgends etwas zu.
    Kann mich jemand dazu erhellen?

    Wie sieht das aus wenn man heiratet und die Partnerin "Hausfrau" ist. Das man die mit der Autonomo KV technisch mit absichert ist klar, aber was ist mit
    der Residencia? Gibts die dann auch wenn Sie a: mit im Mietvertrag steht und b: wenn man eine übersetzte Eheurkunde aus Deutschland vorlegt?

  2. #2

  3. #3
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    Danke Felin, ich versuche mir das mal zu übersetzen, ich verstehe nur Bahnhof

  4. #4
    Admin Avatar von felin
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    Zu Deiner Frage Ehefrau--> Hausfrau....
    übersetzte Eheurkunde ist erforderlich, außerdem das Certificado de Empadronamiento und eigene NIE.
    Alles immer mit Kopie zur Polizei mitnehmen!
    Es kann sein, das das Rathaus vor dem Empadronamiento die Residencia sehen will, in diesem Fall stellt sie ein Formular aus, das Du der Polizei bei dem Antrag auf Residencia dann vorlegst.
    Zumindest ist es im Rathaus Mogan (Zweigstelle Arguineguin) bei mir so gemacht worden.

  5. #5
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    Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen
    Danke Felin, ich versuche mir das mal zu übersetzen, ich verstehe nur Bahnhof
    Modell 400 ist der Vordruck mit dem sich ein Geschäftsbetreiber beim Kanarischen Finanzamt anmelden muss.
    Etwa gleich bedeutend wie die Modelle 036 od. 037 mit der sich ein Geschäftsbetreiber beim Spanischen Finanzamt anmelden muss.
    Leider laufen hier die Finanzamt Dinge nicht so vernünftig, dass es mit einer einzigen Anmeldung, die dann für beide Finanzbehörden gelten würde, ausreicht und so müssen Finanzamt Dinge immer wieder doppelt gemacht werden.

    (Für dieses Jahr gibt es übrigens eine Gesetzesänderung bei der Kanarischen Umsatzsteuer (IGIC) (Das ist die Steuer für die du dich mit dem Modell 400 anmeldest. Möglicherweise fällst du unter die Geschäftbetreiber die, sofern sie weniger als 30.000 Euro Einnahmen in 2017 hatten, ab 1.1.2018 keine kanarische Umsatzsteuer mehr kassieren und abführen müssen). Du warst ja vermutlich letztes Jahr hier auf den Kanaren, Spanien nicht angemeldet und hattest somit hier 0 Einnahmen. Für so einen Fall müsste das Gesetz eigentlich ebenfalls vorsehen, dass du im 1. Jahr keine IGIC kassieren musst, sondern erst ab dem 1.1. nachdem du das Jahr zuvor 30.000 Euro überschritten hast). Solltest du einem Steuerberater ansprechen, denn ein nicht gesetztes Kreuz im Modell 400 führt dazu, dass du dich ungünstig angemeldest und dann wärst du IGIC-Steuer-pflichtig obwohl du davon befreit sein könntest.

  6. #6
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    Nein ich bin schon seit August autonomo. Auch dementsprechend überall angemeldet.
    Ich hatte das mit der IGIC auch schon von anderer Quelle gehört, und mittels Übersetzerin, heute morgen mal meinen Steuerberater rundgemacht weil ich eigentlich erwarte das
    ich , wenn ich Geld für einen Steuerberater zahle, dieses auch gesagt bekomme.

    Ist eh alles ein wenig seltsam....seit August angemeldet, ich höre man muss die Unterlagen bzw Erklärung 1/4 jährlich abgeben....im September sagt Steuerberater das ich zuwenig Rechnungen habe, das lohnt nicht das abzugeben....jetzt macht er das wohl und ich erwarte in den kommenden Tagen mal ein paar Zahlen...Ich habe gehört wenn du als Autonomo die residencia haben willst wollen die sehen was du denn an einkünfte hast, vor allem wenn noch eine Ehefrau dabei ist ohne einnahmen...schauen die dann auf die letzte Steuererklärung oder wie wollen die das rausfinden?? Eigentlich soll/muss man nach 3 Monaten die residencia haben? Wie denn wenn man erst noch einkünfte nachweisen muss?
    naja, bis jetzt habe ich den Wisch bzw die Karte noch für nichts gebraucht.

    Problem ist das meine (demnächst) Frau in D noch krankenversichert ist, das kostet (unnötig) geld.

  7. #7
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    Ok wenn du bereits angemeldet bist und das hat ein Steuerberater gemacht, dann wird er dich sicher bereits bei beiden Finanzämtern angemeldet haben und muss auch das Modell 036 od. 037 vom spanischen und das Modell 400 vom kanarischen Finanzamt haben. Steuerberater haben meist die Möglichkeit/Genehmigung solche Anmeldungen per Internet zu machen. Du brauchst ihn also nur nach diesen beiden Modellen zu fragen, ausgefüllt und den Eingang von den Finanzämtern bestätigt, entweder abgestempelt oder mittels einem elektronischen oder manuell erstellten Zusatz.

  8. #8
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    Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen
    Ist eh alles ein wenig seltsam....seit August angemeldet, ich höre man muss die Unterlagen bzw Erklärung 1/4 jährlich abgeben....im September sagt Steuerberater das ich zuwenig Rechnungen habe, das lohnt nicht das abzugeben....
    Ich denke schon, dass er eine Erklärung für´s 3. Quartal abgeben hat, vermutlich war es eine s.g. "Declaración negativa". Sie kann in einem Quartal zustande kommen wenn man entweder 0 Einnahmen hatte oder mehr Ausgaben als Einnahmen. Eine "negativa" kann dein Steuerberater sicherlich auch per Internet abgegeben haben und evtl. deshalb hast du nicht´s mitbekommen, weil du wahrscheinlich erwartet hättest, dass du etwas an Steuern zahlen musst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er gar keine gemacht hat, denn das fällt meiner Meinung nach, den Finanzämtern irgendwann auf und sollte dies so sein, dann fordern sie dich auf, die entsprechende Erklärung im nachhinei abzugeben und danach gibt´s eine Geldstrafe auch wenn die ursprünglich zu zahlen gewesene Summe 0 war. (Dies vorausgesetzt, dass in deinen Anmeldeformularen 036/037 + 400 korrekte Angaben gemacht wurden, denn bereits daraus wissen die Finanzämter, welche Formular von einem Steuerpflichtigen wann abzugeben sind.

  9. #9
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    ja, steuerberater sagt in meinem fall das er es so gemacht hat das in meinem fall nur die IGIC jetzt abgerechnet wird. Es wird eine komplette Erklärung bis Mai gemacht und dann auch direkt die komplette Steuererklärung 2017. Da wirklich die behörden mittlerweile eine Steuererklärung haben wollen werde ich wohl mit der Residencia warten müssen bis die zahlen dann vorliegen. Obwohl es ja theoretisch die Pflicht gibt nach 3 Monaten eine zu beantragen.

  10. #10
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    Stimmt, IGIC ist bis morgen oder übermorgen und die Einkommensteuererklärung 2017 kann man ab 4. April abgeben (bis fast Ende Juni). Wenn da nicht viel zusammenkam, sollte es ein Steuerberater schaffen die Erklärung bis Mitte April per Internet abgeschickt zu haben.

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