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Thema: Datenschutzgrundverordnung ab 25.05.2018

  1. #1
    Insider Avatar von thomas
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    Datenschutzgrundverordnung ab 25.05.2018

    Ich habe gelesen (Quelle Münchner TZ), das freie Fotografen, Blogger, Amateurfotografen, Handynutzer usw. eine Einwilligung aller Personen benötigt, und nur in schriftlicher Form, die auf sämtlichen Fotos und Videos zu sehen sind, selbst dann wenn sie mit dem eigentlichen Foto gar nichts zu tun haben, ausgenommen von dieser Verordnung, kurz genannt DSGVO, gültig ab 25.05.2018 in der gesamten EU, sind nur Mitglieder der " institutionalisierten Presse und des Rundfunks".
    Das bedeutet nach meiner Auffassung: wenn ich hier ein Bild vom Strand aufnehme, auf dem zig Menschen zu erkennen sind, muss ich mir von jedem eine schriftliche Einwilligung geben lassen, um das Bild zu machen und zu veröffentlichen. Diese Einwilligung kann aber jederzeit widerrufen werden.
    In der Konsequenz darf also hier im Forum kein Foto mit erkennbaren Personen herunter geladen werden, wenn dann sollten diese verpixelt sein. Bei Verstößen ist wohl der Betreiber des Forum haftbar, wobei der ja die Email-Adresse des Fotografen hat.
    Anzumerken wäre noch, das dies zwar eine EU-Verordnung ist, aber jedes EU-Land die Möglichkeit hatte, seine Rechtssprechung anzupassen. Wie das jetzt in Spanien ausgelegt ist weis ich nicht

  2. #2
    Insider
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    Schön beschrieben, genau so ist es :-) Das neue daran ist, dass es nicht nur die Erlaubnis der Veröffentlichung braucht, sondern bereits die Erlaubnis, das Foto zu machen; also das erstellen von digitalen Daten... Der Überwitz ist, dass analoge Fotos und Dias nicht unter das Gesetz fallen. Erst wenn man diese wiederum einscannen würde. Wir werden alle noch viel zu schreiben und zu lachen haben...

  3. #3
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    Nach Art. 2 DSGVO Abs. 2c findes die DSGVO keine Anwendug für personenbezogene "durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten". Das heißt, für Hobbyfotos findet nur das Recht am eigenen Bild wie bisher auch Anwendung. Nur wenn werbliche oder finanzielle Gründe hinter den Aufnahmen stehen, greift auch der Datenschutz.

    Hallo Thomas...das habe ich so im Netz gefunden...ich weiß nicht ob es stimmt

    viele Grüße aus MG sendet Frank

  4. #4
    Frank, genau so gilt das schon seit Jahren!
    Das einzige Problem ist die Veröffentlichung der privaten Fotos auf Facebook und Twitter.
    Hier befindet man sich in einer Grauzone.
    Von daher wähle ich bei meinen Filmen nach Möglichkeit immer Einstellung, bei denen die Menschen nicht direkt zu identifizieren sind - oder man muss zur Verpixelung greifen.
    Mir ist allerdings bis heute kein Fall bekannt, bei dem sich jemand rechtlich wegen der Veröffentlichung eines privaten Fotos/Videos im öffentlichen Bereich durchsetzen konnte.
    Nicht das Leben ist langweilig, sondern Deine eigene Wahrnehmung des Lebens
    www.info-grancanaria.com Videos, Infos & Tipps rund um die Insel

  5. #5
    Insider Avatar von thomas
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    Ihr solltet aber auch auf das oben stehende Datum achten

  6. #6
    Insider Avatar von elke
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    Hier ist ein Artikel dazu.
    Ich lebe auf Gran Canaria

  7. #7
    Admin Avatar von felin
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    Der Forenbetreiber haftet nicht für Eure Postings, jedenfalls nicht solange er keine Kenntnis von einem "Rechtsvergehen" hat.
    Anders sieht es aus bei rassistischen, antisemitischen, volksverhetzenden Postings etc. Aber dafür kann man ja lesen :-)
    Deutsches Recht greift eh nicht, ich bin nicht in Deutschland.
    Sollte ich allerdings eine "Abmahnung" erhalten, habe ich zu reagieren und das dann schnell.
    So ein paar Macho-Drohgebärden hatte ich schon, die sind aber "entsorgt"

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