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Thema: Plusvalia bei vorzeitigem Verkauf

  1. #11
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    Bist du denn sicher, dass der Katasterwert der Immobilien in Lloret innerhalb der letzten 18 Monate so extrem stark angestiegen ist? Nehmen wir mal an der Katasterwert lag damals bei 300.000€ und ist um 4% gestiegen, dann wären lediglich 12.000€ zu versteuern, also unterm Strich wohl irgendwas um 2.000€. Sowohl der Katasterwert von 300k als auch die 4% Wertsteigerung sind aber wahrscheinlich schon viel hoch vor, dann wäre die Steuer als noch deutlich niedriger. Bei Wohnungen mit einem Kaufpreis (nicht Katasterwert) von 300.000€ liegt die Plusvalia nach 10 Jahren oft irgendwo bei 1.000€. Hängt aber natürlich von der Region ab. Generell ist der Katasterwert bei Wohnungen aber oft um Dimensionen niedriger als der Kaufpreis (der für die Plusvalia komplett unerheblich ist)

  2. #12
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von Sandra Beitrag anzeigen
    Bist du denn sicher, dass der Katasterwert der Immobilien in Lloret innerhalb der letzten 18 Monate so extrem stark angestiegen ist? Nehmen wir mal an der Katasterwert lag damals bei 300.000€ und ist um 4% gestiegen, dann wären lediglich 12.000€ zu versteuern, also unterm Strich wohl irgendwas um 2.000€. Sowohl der Katasterwert von 300k als auch die 4% Wertsteigerung sind aber wahrscheinlich schon viel hoch vor, dann wäre die Steuer als noch deutlich niedriger. Bei Wohnungen mit einem Kaufpreis (nicht Katasterwert) von 300.000€ liegt die Plusvalia nach 10 Jahren oft irgendwo bei 1.000€. Hängt aber natürlich von der Region ab. Generell ist der Katasterwert bei Wohnungen aber oft um Dimensionen niedriger als der Kaufpreis (der für die Plusvalia komplett unerheblich ist)
    Hallo Sandra,
    bist du sicher, dass wir von der gleichen Steuer sprechen?
    Es gibt ja einmal die Plusvalia municipal, in der ja tatsächlich "nur" vom Katasterwert ausgegangen wird.
    Ich meine hier die nationale Plusvalia, "Impuesto sobre Incremento de Patrimonio de la Venta de un Bien Inmeuble".
    Und danach ist dann der tatsächliche Wertzuwachs für die Immobilie (natürlich abzüglich nachweisbarer Kosten) zu versteuern.
    Das habe ich nun wieder hier gefunden:
    https://www.agenciatributaria.es/AEA...inmueble.shtml
    Für mich stellt sich einfach nur noch die Frage, ob das Finanzamt den Gesundheitsgrund beim vorzeitigen Verkauf (vor Ablauf von 3 Jahren) wirklich als Befreiungsgrund anerkennt, oder nicht.
    Da auf der Seite der Agencia Tributaria nicht eine einzige Mailadresse zu finden ist, muss ich entweder mal einen Postbrief hinschicken oder mir einen Termin geben lassen.
    Telefonische Auskünfte bringen mir ja nichts, denn hinterher hat es wieder keiner gesagt.
    Ich muss schon etwas schriftliches in Händen halten.

  3. #13
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    Ah, hier hab ich mich von dem Begriff Plusvalia irrtieren lassen. Es gibt soweit mir bekannt nur eine Plusvalia und die bezieht sich immer auf den Katasterwert. Aber natürlich gibt es auch noch eine Gewinnbesteuerung, darauf bezieht sich deine Frage offensichtlich ;) Als Käufer (von Nichtresidenten) muss man dafür pauschal 3% direkt beim Kauf abführen, die dann in der Regel vom Kaufpreis abgezogen werden. Da ich bisher nur Käufer war, hatte mich das nicht weiter interessiert.

    Die Plusvalia lässt sich hingegen leider nicht pauschal berechnen bzw. muss/sollte man hier (als Verkäufer) vorab über das Rathaus in Erfahrung bringen, was dafür noch zusätzlich fällig wird und das dann beim Verkaufspreis entsprechend berücksichtigen. So hatte das der Verkäufer bei mir zumindest gemacht, allerdings war die Plusvalia wirklich sehr niedrig. Verkaufst Du denn nach 18 Monaten wirklich mir so großem Gewinn? Das würde mich natürlich für dich freuen, aber vielleicht wäre es dann schlauer den Kaufpreis niedriger anzusetzen und einen zweiten Vertrag für den Kauf der Einrichtung abzuschließen ;) Ist in Spanien soweit ich weiß weder unüblich noch verboten und genau deshalb richtet sich die Plusvalia nach dem Katasterwert und nicht nach dem Kaufpreis. Wenn Du die Immobilie also zum historischen Preis von vor 18 Monaten verkaufst und noch 20k€ für die Eichtigung nimmst, dann könntest Du die Gewinnsteuer ggf. umgehen. Bei zu hohem Gewinn innerhalb der 18 Monate wirds natürlich irgendwann schwierig, es gibt aber zumindest ein paar Gestaltungsspielräume.

  4. #14
    Insider Avatar von Reisebär
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    So, ich habe die Fakten beisammen.
    Hatte ein ausführliches Gespräch mit meinem Steuerberater.
    Die Plusvalia fiscal (also nicht die municipal) fällt definitiv nicht an, wenn der Verkäufer älter als 65 ist oder eben den Verkaufserlös in eine Immobilie reinvestiert.
    Ist die Reinvestition kleiner als der Erlös, wird der Überschuss versteuert. Aber eben nur bei Personen unter 65 Jahren.
    Hier gilt aber noch die 3-Jahres Frist.
    Weitere Ausnahmen sind Heirat, Scheidung, Tod des Besitzers und eben auch gesundheitliche Aspekte.
    Wenn ich also aus gesundheitlichen Gründen nach GC ziehe, muss meine Frau als amtlich eingesetzte private Pflegeperson natürlich mit.
    Da sie dann aus diesem Grund die Immobilie veräußern muss, gilt dieser grund auch für einen steuerfreien Verkauf VOR Ablauf der 3 Jahre.
    ABER:
    Das entscheidet die Agencia Tributaria individuell von Fall zu Fall.
    Aufgrund meiner Dokumente aber und der zu erwartenden Bescheinigung meines Hausarztes und meines Rheumatologen, die mir bestätigen werden, dass das Klima auf Gran Canaria meiner Gesundheit sehr zuträglich ist und meine Mobilität (geschützt durch die spanische Verfassung und das Ley 39/2006, de 14 de diciembre, de Promoción de la Autonomía Personal y Atención a las personas en situación de dependencia) dadurch länger erhalten bleibt, war sich mein Steuerberater zu 90% sicher (100% geht nicht, denn wir haben es schließlich mit dem Finanzamt zu tun, so seine Worte, grins) das ich die Befreiung erhalten werde.
    Aber ich muss nach dem Verkauf noch keine Dokumente einreichen, sondern kann warten, bis das Finanzamt (wenn überhaupt) auf mich zukommt.
    Und das wird in etwa 4 Jahre dauern. So die Aussage des Steuerberaters. Falls die sich überhaupt rühren.
    Und wenn in 4 Jahren etwas kommt, kann ich meine Unterlagen zur Befreiung einreichen.
    Erkennen sie es an, ist es gut.
    Erkennen sie es nicht an, dann hatte ich 4 Jahre, um die entsprechenden Rücklagen aufzustocken. Also auch kein Problem.
    Kosten für normale Renovierung sind dabei NICHT abzugsfähig, nur Kosten, die entstehen, wenn man eine Wohnung behindertengerecht umbaut.
    Und natürlich die Kosten die bei Kauf und Verkauf entstehen, also Steuerberater, Notar usw. die sind erstattungsfähig.

    Nun ja, lange Rede kurzer Sinn:

    HURRA WIR WERDEN KOMMEN !! SICHER NOCH BIS MITTE DIESEN JAHRES!!

  5. #15
    Insider
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    Ich bin der Meinung, dass dir der Steuerberater die richtigen und vollständigen Informationen gegeben hat. Perfekt!

  6. #16
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Ich bin der Meinung, dass dir der Steuerberater die richtigen und vollständigen Informationen gegeben hat. Perfekt!
    Ja. Nun steht dem Umzug ja nichts mehr im Wege.
    Vielleicht sieht man sich dann mal auf ein Bier, oder Vino oder was auch immer.

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