Man könnte in Deutschland aktuell sehr wohl den Föderalismus außer Kraft setzen!
Für besondere Krisenlagen gibt es eine Notstandsverfassung, die die Handlungsfähigkeit des Staates in Ausnahmesituationen sicherstellen und das Durchgriffsrecht des Bundes ermöglichen soll. Die sogenannten Notstandsgesetze sind freilich keine eigenständigen Gesetze, sondern überwiegend Ergänzungen von Artikeln des Grundgesetzes und enthalten Regelungen für

den Verteidigungsfall, zum Beispiel bei militärischen Bedrohungen
den inneren Notstand im Falle von Angriffen auf die Grundordnung oder den Bestand des Staates
den Katastrophenfall bei Unglücksfällen, Seuchen oder Epidemien wie im derzeitigen Fall des Sars-CoV-2-Virus.