Dieser Punkt aus dem Boletín ist vielleicht auch noch erwähnenswert:

"1.3.c.2. In Hotel- und Gaststättenbetrieben und -dienstleistungen, einschließlich Bars und Cafeterien, ist die Verpflichtung zum Tragen einer Maske nur während des Essens oder Trinkens ausgeschlossen."

Die Frage wurde hier ja vor einiger Zeit diskutiert, und soweit ich mich erinnere, herrschte da etwas Unsicherheit. Masken sind in Restaurants und Bars also laut Beschluss immer nötig. Außer natürlich während des Essens und Trinkens. Glaube, so wurde das bisher aber auch generell gesehen. Wollte es nur nochmal erwähnen, da der Punkt explizit aufgeführt wurde.