Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
Ich würde diesen Satz noch restriktiver übersetzen, nämlich: Während der Einnahme von Essen oder Trinken. Für mich bedeutet dies, dass wenn man z.B. lediglich einige Getränke zu sich nimmt, man die Maske nur während der Momente runterzieht in denen man einen Schluck nimmt. Bzgl. des Essens, gehe ich weiterhin davon aus, dass während ich ein Essen vor mir stehen habe und bis das Essen nicht aufgegessen ist, die Maske absetzen darf.
Ich verstehe das ebenso, dass alleine schon die nochmalige klare Formulierung im aktuellen Boletín als Verschärfung gemeint ist, gemessen an der bisherigen Handhabung. Die anderen hier genannten Punkte sehe ich ebenfalls ähnlich.

Dass die gesamte Situation mit finanziellen Einbußen für die Gastronomiebetreiber verbunden ist, lässt sich wahrscheinlich tatsächlich kaum verhindern. Die letzte Alternative wäre allerdings wohl wieder die teilweise oder komplette Schließung, falls die Zahlen nicht abflachen sollten. Momentan sind die Betriebe und ihre Mitarbeiter ja noch über das Kurzarbeitgeld ERTE einigermaßen geschützt. Dass auf längere Sicht besonders einige ohne Notreserven in ihrer Existenz bedroht sind, ist allerdings auch klar.

Dies ist natürlich weitestgehend Privatsache, aber wenn man in der jetzigen Lage sein Verhalten beim Ausgehen etwas anpasst, wäre dies aus meiner Sicht nicht nur zum Schutz anderer, sondern wäre darüber hinaus auch ein Zeichen des Respekts gegenüber den Betreibern und Angestellten.